Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.03.2022) |
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GO-1: Änderung LDK-Geschäftsordnung
Antragstext
- §2 Abs. Streichung anwesenden Delegierten und Ersetzung durch: eingeloggten Delegierten auf der Veranstaltungsseite https://veranstaltung.gruene-brandenburg.de
- §3 Überschrift: Streichung Rederecht und Änderung in Redebeiträge
- §3 Abs. 1 Ergänzung Brandenburg nach Bündnis 90/ Die Grünen.
- §3 Abs. 2 Ergänzung am Ende: Eine Verlängerung der Redeliste kann auf Antrag durch die Versammlung beschlossen werden.
- §3 Abs. 3 Neufassung: Wer zur Sache sprechen will, hat sich bei dem Präsidiumsmitglied zu melden, welches die Redeliste gemeinsam mit der Technischen Antragskommission führt. Wortmeldungen sind über die LDK Webseite https://veranstaltung.gruene-brandenburg.de bei der Technischen Antragskommission einzureichen. Die Meldung enthält Name und Kreisverband des betreffenden Mitgliedes.
- §3 Abs. 4 Neufassung: Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich durch das Los (digitales Losverfahren). Das Präsidium kann weiteren Personen das Rederecht erteilen, wenn es für den Ablauf der Veranstaltung oder dem Verlauf einer Debatte zweckdienlich erscheint. Das Recht von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten geführt (Frauen/Offen), mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
- §4 Abs. Als 1. Satz wird ergänzt: Alle Anträge, auch Dringlichkeits- und Änderungsanträge und Bewerbungen werden über https://brandenburg.antragsgruen.de bei der Antragskommission eingereicht. Die Angabe enthält Name und Kreisverband der beantragenden Mitglieder und Wortlaut des Antrages.
- §4 Abs. 2 ERgänzung nach Antragskommission: und Technische Antragskommission
- §5 Abs. 1 Streichung jedem Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg eingebracht und Neufassung: Geschäftsordnungsanträge können von Delegierten und Ersatzdelegierten sowie Bewerber*innen in ihrem jeweiligen Abstimmungsverfahren über den Button „GO-Antrag“ auf der dLDK Webseite https://veranstaltung.gruene-brandenburg.de ab Beginn der LDK gestellt werden. Sie sind möglichst frühzeitig zu stellen. Bei der Antragstellung sind Name und Kreisverband der Antragsteller*innen und der Wortlaut des Antrages in die entsprechenden Felder einzufüllen. Mit dem Absenden des Antrags wird die antragstellende Person per Videokonferenz mit der technischen Antragskommission verbunden, um die Antragstellung abzuschließen.
- §5 Abs.5 Ergänzung Beide Wortbeiträge begründen den bzw. widersprechen idR den Anlass des Antrags, sie ist kein inhaltliches Forum.
- §6 Abs. 1 Streichung schriftlichen und Ergänzung Aus technischen Gründen muss der Antrag spätestens 10 Minuten vor Ende des Tagesordnungspunktes bei der technischen Antragskommission angemeldet werden. Dies erfolgt über das Verfahren für Geschäftsordnungsanträge. Persönliche Erklärungen können nicht schriftlich zu Protokoll gegeben werden.
- § 7 Abs. 1 Streichung anwesenden Stimmberechtigten und Ergänzung eingeloggten Stimmberechtigten auf der Veranstaltungsseite https://veranstaltung.gruene-brandenburg.de durch die Technische Antragskommission.
- Streichung § 9 (Offene Abstimmungen)
- § 10 neue Überschrift: digitale Abstimmung und schriftliche Schlussabstimmung (Briefwahl)
- § 10 Streichung Abs. 1 und 2. Neufassung (1) Durchzuführende Wahlen und Abstimmungen werden mittels einer digitalen Stimmkarte auf der LDK über das Grüne Abstimmungstool auf der Webseite https://veranstaltung.gruene-brandenburg.de durchgeführt. (2) Vor der Abstimmung wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.(3) Die Bestätigung der Wahlen und Satzungsänderungen erfolgt mit einer schriftlichen Schlussabstimmung mittels Briefwahl im Anschluss an die digitale LDK. Das Nähere regelt die LDK Wahlordnung (und Ergänzrung der Wahlordnung WO-1).
Ergänzung mit neuem § 14: Laufzeit der Änderungen: Die zu Beginn der 46. Landesdelegiertenkonferenz beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung behalten nur für die 46. digitale Landesdelegiertenkonferenz ihre Gültigkeit und gelten nicht für folgende Landesdelegiertenkonferenzen weiter.
Begründung
Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (verlängert bis 31.08.2022) wird u.a. den Parteien (§5) die Möglichkeit gegegben Wahlen und Satzungsänderungen digital bzw. hybrid mit anschließender Briefwahl als Bestätigung durchzuführen - auch wenn eine Satzungsgrundlage dafür nicht vorgesehen ist. Die Änderung der Geschäftsordnung und Ergänzung der Wahlordnung regelt die daraus folgenden Verfahren.
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