Dieser Änderungsantrag ist ein Mittelweg zwischen S4 und Ä2 zu S4. Punkt 2 des Ä2 wird hier unterstützt und wiederholt gefordert. Punkt 1 des Ä2 wird abgelehnt.
Der Antrag der Strukturkommission ist grundsätzlich wichtig und richtig. In einem Punkt geht der Antrag jedoch nicht weit genug, was nachgeschärft werden soll:
Nach dem Vorschlag der Strukturkommisson ist es möglich, als ehemalige Abgeordnete des Europaparlaments mithilfe der Neuenquote in den Landtag einzuziehen. Obwohl die Abgeordnete potentiell stärker in bestehenden Machtstrukturen etabliert ist als eine wirklich 'neue' Abgeordnete. Deswegen wird in diesem Ä gefordert, die Neuenquote auf Landtag, Bundestag und Europaparlament auzuweiten. Wie auch der Kreisverband Märkisch-Oderland fordert, ist die Amtszeit in einem Parlament hinsichtlich der Neuenquote für alle drei Parlamente gleich zu werten.
Der vorliegende Änderungsantrag unterstützt somit den Änderungsantrag 2 zum Antrag S4 des KV MOL teilweise. Die erste Forderung vom KV MOL wird nicht unterstützt, wonach Abgeordnete bereits nach einer Legeslatur nicht mehr unter die Neuenquote fallen sollen. Nach einer Legeslaturperiode ist davon auszugehen, dass Abgeordnete in großen Fraktionen (z.B. Bundestag) noch nicht genug etabliert sind, für einen solch starken Einschnitt in das Wahlrecht, welcher eine Quote ist. Diese noch relativ unetablierten Politiker:innen sollen weiterhin unterstützt werden sich in die Parlamente einzubringen.