Ein Leitantrag zu bezahlbarem Wohnen muss die sächlichen Voraussetzungen von ausreichend Wohnungen insbesondere im Bereich der Mietpreisgedämpften und Mietpreisgebundenen sozialen Wohnungsbaus in den Blick nehmen. Genauso müssen aber die sozialen Voraussetzungen zur Versorgung mit Wohnraum Beachtung finden. Unabhängig vom Wohnungsmarkt der einzelnen Regionen, steigen die Bedarfe an Beratung, Begleitung und Unterbringung von Wohnungsnotfällen in Brandenburg. Daher sollte der vorliegende Antrag um einen Punkt zur Vermeidung und zum Umgang mit Wohnungslosigkeit ergänzt werden.
Für Brandenburg gibt keinen standardisierten Überblick über Räumungsklagen, Zwangsräumungen, Präventionsangebote und Unterbringungsplätze im Land. So werden zb. nicht erfasst die verdeckt Wohnungslosen und diejenigen Wohnungslosen Menschen, die auf der Straße leben. Gerade in den ländlichen Bereichen ist von einer hohen Dunkelziffer an verdeckt Wohnungslosen auszugehen.
- Genaue Daten zur Art und Anzahl der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen sind die notwendige Grundlage zur bedarfsgerechten, gemeindenahen und schnellen Deckung der Bedarfe von Wohnungsnothilfe-Fällen in den Kommunen und Kreisen.
Menschen müssen immer länger in Einrichtungen der Obdachlosen-Hilfe verbleiben. Das gilt insbesondere auch für Familien mit Kindern. Für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen gibt es aber immer noch keine verbindlichen Mindeststandards bei der Ausstattung und Art der Unterbringung. Der Bund hat die Empfehlung von Standards beauftragt. Wenn diese in der nächsten Legislaturperiode ca. 2025 der Landesregierung vorliegen, wird diese aufgefordert, sich für eine Umsetzung der Empfehlungen auszusprechen.
- Eine qualitativ wirksame Überprüfung und Forderungen zur Angemessenheit von Unterbringungen durch das Land ist ohne Mindeststandards nicht möglich. Dazu müssen Anforderungen vom Land formuliert werden, die sich an Standards der sozialen Arbeit und Standards zur Ausstattung mit Wohnraum orientieren. Die Vorarbeiten dazu wurden in der aktuellen Legislaturperiode im MSGIV geschaffen. Nun müssen diese konsequent weitregeführt und umgesetzt werden.