Änderungen von V1 zu V1
| Ursprüngliche Version: | V1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.08.2024, 17:01 |
| Neue Version: | V1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 30.12.2025, 12:35 |
Titel
Krankenhaus in deiner Nähe retten - Brandenburger Forderungen für die Krankenhausreform
Zu:
Ja zum Krankenhaus in Deiner Nähe - Brandenburger Forderungen für die Krankenhausreform
Antragstext
In Zeile 1:
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg setzt sich für eine flächendeckende,umfassende, hochwertige und flächendeckende medzinische Versorgung im ganzen Land ein. Wir wollen bestehende Strukturen erhalten, weiterentwickeln und endlich die starren Sektorengrenzen zwischen ambulanten Praxen und Krankenhäusern überwinden. Die derzeitigen Krankenhausstandorte sind dabei als Eckpfeiler unverzichtbar. Mit großer Sorge sehen wir die von der Bundesregierung verabschiedete Krankenhausreform insbesondere mit Konsequenzen für ländliche Räume mit dem Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungsgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Grundlage für die Reform müssen weiterhin die im Juli 2023 getroffenen Verabredungen zwischen Bund und Ländern sein.
In Zeile 8:
Entgegen der Vereinbarung vom Juli 2023 kommt zusätzlich ein System der MindestmengenMindesvorhaltezahlen dazu. Auch imIm aktuellen System gibt es bereits Mindestmengendie Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Auswirkungen sind also gut bekannt. Die überzogenen Anforderungen im Bereich der Frühchenversorgung bedrohen seit Jahren alle vier gut funtionierenden Standorte in Brandenburg, die momentan nur mit Ausnahmegenehmigungen der Krankenkassen für ihre wichtige Arbeit bezahlt werden. Was aktuell nur eine Nische der Versorgung betrifft, wird zukünftig ohne Steuerungsmöglichkeit des Landes ein breites Angebot der Versorgung gefährden. Außerdem können Mindestfallzahlen auch Mindestmengen falsche Anreize schaffen, unnötige Behandlungen durchzuführen, um die notwendige Schwelle zu erreichen.
In Zeile 10:
Die starren Grenzen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Praxen gibt es in Brandenburg erst seit 1990. Seit einigen Jahren versuchen zahlreiche Projekte im Land, wie das ambulant-stationäre Zentrum Templin, diese zu überwinden. Das ist vor allem in Zeiten unbesetzter Praxissitze der kassenärztlichen Vereinigung im berlin-fernen Raum elementar, um die Gesundheitsversorgung in der Fläche zu sichern. Der aktuelle Gesetzentwurf liefert nur unkonkrete Ideen, ohne den Ländern klare Instrumente wie die Übertragung von Kassensitzen an Gesundheitszentren zu ermöglichen. Zukünftig muss es in eine sektorenübergreifende PlanungRahmenplanung der Gesundheitsversorgung durch die Länder geben.