Die mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" des BAMF entfallenden Kursarten werden die Integration von geflüchteten Menschen erschweren.
Berufssprachkurse (auch Intensivkurse genannt) ermöglichen es, die deutsche Sprache in deutlich kürzerer Zeit zu erlernen als die allgemeinen Integrationskurse. Sie sind damit ein gutes Mittel, um besonders motivierten und schnelllernenden Menschen eine schnellere Arbeitsaufnahme in qualifizierter Beschäftigung oder die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zu ermöglichen. Damit entlasten sie mittel- und langfristig auch unser Sozialsystem. Der Wegfall von Berufssprachkurse bis Zielniveau B1 verlangsamt den Spracherwerb zu Beginn, während der Wegfall von Berufssprachkusen mit dem Ziel C1 und C2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen insbesondere diejenigen Menschen bei der Integration behindert, die ein Studium oder eine hochqualifizierte Beschäftigung anstreben.
Das Wegfallen der Kurse, welche zeitlich, inhaltlich und strukturell auf besonders vulnerable Zielgruppen wie Eltern, Frauen und Jugendliche ausgerichtet sind, wird eine schnelle Orientierung dieser Zielgruppen in unserer Gesellschaft behindern und trägt somit nicht zum Abbau von Diskriminierung gegen diese bei.