Dringlichkeitsantrag: | Lebenshaltungskosten senken – Verhandlungen zur Schuldenbremse und des Sondervermögens Infrastruktur im März 2025 nutzen |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 14.03.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.03.2025, 17:57 |
Ä49 zu D1: Lebenshaltungskosten senken – Verhandlungen zur Schuldenbremse und des Sondervermögens Infrastruktur im März 2025 nutzen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
In Zeile 1:
Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) des Landesverbands Brandenburg von Bündnis 90/Die GRÜNEN möge beschließen die folgenden sozialpolitischen Forderungen in die Verhandlungen auf Bundesebene einzubringen. Sie sollen als Empfehlung an die Bundespartei weitergegeben werden:Globalalternative zum gesamten Antrag:
Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) des Landesverbands Brandenburg von Bündnis 90/Die GRÜNEN Brandenburg beschließt die folgenden Forderungen an die Verhandlungen zu etwaigen Sondervermögen und Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse:
- Verteidigungsausgaben ordentlich regeln
- SPD und CDU versuchen mit der 1%-Regel für Verteidigungsausgaben durch die Hintertür Freiräume für teure Wahlversprechen wie Agrardieselsubventionen, die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags oder die Erhöhung der Pendlerpauschale zu schaffen. Stattdessen muss der Verteidigungsbegriff über Investitionen in die Bundeswehr hinausgedacht werden! Die Nachrichtendienste, der Zivilschutz, die Katastrophenvorsorge und die Bundeswehr müssen Teil der Regelung und die Grenze mindestens bei der aktuellen Höhe von 1,5% festgelegt werden.
- Grundsätzliche Änderung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigung
- SPD und CDU möchten die Schuldenbremse für Verteidigung ändern. Für ebenfalls notwendige Zukunftsinvestitionen aber nur ein einmaliges Sondervermögen aufnehmen. Stattdessen müssen aber auch Zukunftsinvestitionen in einer neuen Schuldenbremse ermöglicht werden.
- Änderungen der Schuldenbremse nur für zusätzliche Investitionen
- Die Schaffung von Ausnahmen der Schuldenbremse, um teure konsumtive Wahlversprechen zu finanzieren ist der falsche Weg. Wir fordern, dass Grundgesetzänderungen in diesen Verhandlungen nur dann zugestimmt wird, wenn die Zusätzlichkeit der Investitionen im Gesetzestext festgeschrieben wird!
- Klimaschutz muss Teil der Ausnahmen zur Schuldenbremse sein!
- In den vergangenen 4 Regierungsjahren wurde beim Klimaschutz der Turbo angeschaltet. Dieses Tempo muss mit neuen Investitionen weiter gehalten werden. Auch hier gilt, jeder Euro Schulden darf nur zusätzlich zu Investitionen aus dem Bundeshaushalt sein. Keine Schattenhaushalte, auch nicht für Klimaschutz!
Darüber hinaus fordern wir, dass die Verhandlungen für weitergehende Forderungen genutzt werden:
- Große Einkommen und Vermögen zur Finanzierung heranziehen
- Viele der Probleme, die Deutschland hat, würden nicht existieren, wenn wir Vermögen und Erben angemessen besteuern würden. Was mit der FDP nicht funktioniert hat, muss jetzt Realität werden. Wenn die KleiKo ihrem Anspruch als „Große Wurf“-Koalition gerecht werden will, muss sie das Steuersystem vom Kopf auf die Füße stellen und die Besteuerung von großen Einkommen und Vermögen heranziehen. Damit sänke auch der Bedarf für neue Schulden. Wir können nicht zukünftigen Generationen Schulden auflasten und gleichzeitig hohe Einkommen und Vermögen schonen.
- Aufkommensneutrale Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel
- Wir fordern, dass die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel abgeschafft wird. Diese Anpassung soll so gestaltet werden, dass sie durch eine Anpassung der Mehrwertsteuer an anderer Stelle, insbesondere für Luxusartikel, keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursacht. Besonders profitieren würden Haushalte mit geringem Einkommen – wie Alleinerziehende, Geringverdienende und Familien mit Kindern. Da die Einkommen in Ostdeutschland im Durchschnitt niedriger sind als im Westen, würde diese Maßnahme hier besonders stark entlasten.
- Einführung Klimageld spätestens 2026
- Bisher waren die Einnahmen aus der CO2-Steuer gering und hätten nur kleine Beträge des Klimageldes ermöglicht. Außerdem mussten die Auszahlungsmechanismen erst geschaffen werden. Deshalb gab es bisher lediglich einzelne Zahlungen über die Energiepreispauschale möglich waren. Inzwischen ist ein Auszahlungsmechanismus für alle Bürgerinnen und Bürger im Einkommensteuergesetz verankert und die Einnahmen durch die CO2-Steuer steigen durch den steigenden Steuersatz. Deshalb sollte spätestens 2026 das Klimageld eingeführt und dessen Höhe in der Folgezeit mit den steigenden CO2-Steuer-Einnahmen steigen.
In Zeile 1:
Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) des Landesverbands Brandenburg von Bündnis 90/Die GRÜNEN möge beschließen die folgenden sozialpolitischen Forderungen in die Verhandlungen auf Bundesebene einzubringen. Sie sollen als Empfehlung an die Bundespartei weitergegeben werden:Globalalternative zum gesamten Antrag:
Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) des Landesverbands Brandenburg von Bündnis 90/Die GRÜNEN Brandenburg beschließt die folgenden Forderungen an die Verhandlungen zu etwaigen Sondervermögen und Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse:
- Verteidigungsausgaben ordentlich regeln
- SPD und CDU versuchen mit der 1%-Regel für Verteidigungsausgaben durch die Hintertür Freiräume für teure Wahlversprechen wie Agrardieselsubventionen, die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags oder die Erhöhung der Pendlerpauschale zu schaffen. Stattdessen muss der Verteidigungsbegriff über Investitionen in die Bundeswehr hinausgedacht werden! Die Nachrichtendienste, der Zivilschutz, die Katastrophenvorsorge und die Bundeswehr müssen Teil der Regelung und die Grenze mindestens bei der aktuellen Höhe von 1,5% festgelegt werden.
- Grundsätzliche Änderung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigung
- SPD und CDU möchten die Schuldenbremse für Verteidigung ändern. Für ebenfalls notwendige Zukunftsinvestitionen aber nur ein einmaliges Sondervermögen aufnehmen. Stattdessen müssen aber auch Zukunftsinvestitionen in einer neuen Schuldenbremse ermöglicht werden.
- Änderungen der Schuldenbremse nur für zusätzliche Investitionen
- Die Schaffung von Ausnahmen der Schuldenbremse, um teure konsumtive Wahlversprechen zu finanzieren ist der falsche Weg. Wir fordern, dass Grundgesetzänderungen in diesen Verhandlungen nur dann zugestimmt wird, wenn die Zusätzlichkeit der Investitionen im Gesetzestext festgeschrieben wird!
- Klimaschutz muss Teil der Ausnahmen zur Schuldenbremse sein!
- In den vergangenen 4 Regierungsjahren wurde beim Klimaschutz der Turbo angeschaltet. Dieses Tempo muss mit neuen Investitionen weiter gehalten werden. Auch hier gilt, jeder Euro Schulden darf nur zusätzlich zu Investitionen aus dem Bundeshaushalt sein. Keine Schattenhaushalte, auch nicht für Klimaschutz!
Darüber hinaus fordern wir, dass die Verhandlungen für weitergehende Forderungen genutzt werden:
- Große Einkommen und Vermögen zur Finanzierung heranziehen
- Viele der Probleme, die Deutschland hat, würden nicht existieren, wenn wir Vermögen und Erben angemessen besteuern würden. Was mit der FDP nicht funktioniert hat, muss jetzt Realität werden. Wenn die KleiKo ihrem Anspruch als „Große Wurf“-Koalition gerecht werden will, muss sie das Steuersystem vom Kopf auf die Füße stellen und die Besteuerung von großen Einkommen und Vermögen heranziehen. Damit sänke auch der Bedarf für neue Schulden. Wir können nicht zukünftigen Generationen Schulden auflasten und gleichzeitig hohe Einkommen und Vermögen schonen.
- Aufkommensneutrale Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel
- Wir fordern, dass die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel abgeschafft wird. Diese Anpassung soll so gestaltet werden, dass sie durch eine Anpassung der Mehrwertsteuer an anderer Stelle, insbesondere für Luxusartikel, keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursacht. Besonders profitieren würden Haushalte mit geringem Einkommen – wie Alleinerziehende, Geringverdienende und Familien mit Kindern. Da die Einkommen in Ostdeutschland im Durchschnitt niedriger sind als im Westen, würde diese Maßnahme hier besonders stark entlasten.
- Einführung Klimageld spätestens 2026
- Bisher waren die Einnahmen aus der CO2-Steuer gering und hätten nur kleine Beträge des Klimageldes ermöglicht. Außerdem mussten die Auszahlungsmechanismen erst geschaffen werden. Deshalb gab es bisher lediglich einzelne Zahlungen über die Energiepreispauschale möglich waren. Inzwischen ist ein Auszahlungsmechanismus für alle Bürgerinnen und Bürger im Einkommensteuergesetz verankert und die Einnahmen durch die CO2-Steuer steigen durch den steigenden Steuersatz. Deshalb sollte spätestens 2026 das Klimageld eingeführt und dessen Höhe in der Folgezeit mit den steigenden CO2-Steuer-Einnahmen steigen.
Kommentare
Immanuel Zirkler:
Anstelle der beiden Absätze zur Mehrwertsteuer wollte ich vorschlagen:
Immanuel:
Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei Auszahlung einer Art Bürgergeld pro Kopf zusammen mit dem Klimageld. Damit wird die Mehrwertsteuer vereinfacht, entbürokratisiert und es werden Fehlanreize abgeschafft. Mit der Auszahlung pro Kopf werden niedrigere Einkommen prozentual stärker entlastet.
Begründung:
In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl kündigen wir eine Mehrwertsteuerreform an, mit der die Mehrwertsteuer vereinfacht und entbürokratisiert werden soll. Es sollen Fehlanreize abgeschafft und aus der Zeit gefallene Ausnahmen und Sonderregelungen gestrichen werden.
Mit einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auf 0 % würde die oftmals ohnehin schon skurile und willkürliche Unterscheidung zwischen Grundnahrungsmitteln und anderen Lebensmitteln noch verschärft.
Dr. Stefan Bach schrieb 2011 für das DIW:
"Gezielter könnte man die Belastung der Geringverdiener mit einer Art Bürgergeld ausgleichen. Dabei könnte jedem Haushalt ein bestimmter Betrag erstattet werden, der zum Beispiel der durchschnittlichen Mehrbelastung von Haushalten in den untersten beiden Dezilen entspricht."
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.371848.de/11-16-1.pdf
Mit dem Klimageld haben wir nun einen Mechanismus, über den eine zielgenaue und unbürokratische Entlastung möglich wird.
1. Wir müssten nicht mehr komplex durchdefinieren, welche Waren unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz fallen und welche nicht.
Das führt sonst zwangsläufig zu Absurditäten. Ein prominentes Beispiel sind Milch (7 %) und #Hafermilch (19 %):
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/08/milch-hafermilch-milchersatz-mehrwertsteuer-unterschied-cafe.html
Die Unterscheidung wurde kürzlich in einem Urteil bestätigt: https://www.agrarheute.com/management/recht/urteil-ermaessigte-umsatzsteuer-gilt-nur-fuer-echte-milch-626271
Bei #Menstruationsartikel wurde erst 2020 der reduzierte Mehrwertsteuersatz erkämpft. wobei Slipeinlagen davon wiederum ausgenommen sind, was zu Verwerfungen im Markt führte: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/steuersenkung-binden-tampons-ifo-mehrwertsteuer-100.html
2. Der Preiskampf im Einzelhandel um jeden Cent geht auf Kosten der Landwirtschaft, der Umwelt, des Tierwohls und damit auch der Qualität der Lebensmittel. Den Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel noch weiter zu senken, würde die Mentalität verstärken, dass Essen möglichst billig sein soll. Ein höherer Preis für #Lebensmittel könnte die Wertschätzung stärken und die Erzeugung von Lebensmitteln für den Eigenbedarf würde sich auch mehr lohnen.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/studie-anteil-lebensmittel-100.html
3. Menschen mit geringerem Einkommen würden mit einer Auszahlung pro Kopf stärker entlastet als mit einer Senkung der #Mehrwertsteuer auf Lebensmittel. https://www.facebook.com/share/p/181RmNfc78/