Antrag: | Für eine faire Delegiertenverteilung: Stadt und Land ausgewogen repräsentieren |
---|---|
Antragsteller*in: | Lars Gindele (KV Potsdam) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.03.2025, 17:40 |
Ä12 zu S1: Für eine faire Delegiertenverteilung: Stadt und Land ausgewogen repräsentieren
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 6 bis 9 löschen:
- Grundmandate: Jeder Kreisverband erhält weiterhin zwei Grundmandate.
- Zusatzmandate durch Mitglieder: 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden auf Basis der Mitgliederzahl des Kreisverbands berechnet. Dafür wird die Zahl der Mitglieder des Kreisverbands mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtmitgliederzahl des Landesverbands dividiert.
- Zusatzmandate durch Einwohner: Die verbleibenden 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden auf Basis der Einwohnerzahl des dem Kreisverband entsprechenden Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt berechnet. Dafür wird die Einwohnerzahl mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamteinwohnerzahl des Landes Brandenburg dividiert.
- Ermittlung der Gesamtdelegiertenanzahl: Die Gesamtzahl der Delegierten eines Kreisverbands ergibt sich aus der Summe der Grundmandate, der Mandate durch Mitglieder und der Mandate durch Einwohnerzahl.
Von Zeile 6 bis 9 löschen:
- Grundmandate: Jeder Kreisverband erhält weiterhin zwei Grundmandate.
- Zusatzmandate durch Mitglieder: 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden auf Basis der Mitgliederzahl des Kreisverbands berechnet. Dafür wird die Zahl der Mitglieder des Kreisverbands mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtmitgliederzahl des Landesverbands dividiert.
- Zusatzmandate durch Einwohner: Die verbleibenden 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden auf Basis der Einwohnerzahl des dem Kreisverband entsprechenden Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt berechnet. Dafür wird die Einwohnerzahl mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamteinwohnerzahl des Landes Brandenburg dividiert.
- Ermittlung der Gesamtdelegiertenanzahl: Die Gesamtzahl der Delegierten eines Kreisverbands ergibt sich aus der Summe der Grundmandate, der Mandate durch Mitglieder und der Mandate durch Einwohnerzahl.