Antrag: | Für eine faire Delegiertenverteilung: Stadt und Land ausgewogen repräsentieren |
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Antragsteller*in: | Lars Gindele (KV Potsdam) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.03.2025, 17:35 |
Ä10 zu S1: Für eine faire Delegiertenverteilung: Stadt und Land ausgewogen repräsentieren
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
In Zeile 5:
Zusätzlich zu den Grundmandaten wird die(3) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl eines Kreisverbandspro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Jeder Kreisverband erhält zwei Grundmandate. Die darüber hinausgehende Delegiertenzahl wird durch eine Mischregelung ermittelt, die sowohl die Mitgliederzahl des Kreisverbands als auch die Einwohnerzahl des entsprechenden Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt berücksichtigt. Die Berechnung wird wie folgt durchgeführt:
- Zusatzmandate durch Mitgliederzahl: 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden auf Grundlage der Mitgliederzahl des Kreisverbands berechnet. Hierfür wird die Mitgliederzahl des Kreisverbands mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtmitgliederzahl des Landesverbands dividiert.
- Zusatzmandate durch Einwohnerzahl: Die verbleibenden 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden anhand der Einwohnerzahl des dem Kreisverband zugehörigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt berechnet. Hierfür wird die Einwohnerzahl mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamteinwohnerzahl des Landes Brandenburg dividiert.
- Die Gesamtzahl der Delegierten eines Kreisverbands ergibt sich aus der Summe der Grundmandate, der Mandate durch Mitgliederzahl und der Mandate durch Einwohnerzahl.
Sollte die Berechnung zu einem Bruchteil eines Mandats führen, wird das Ergebnis kaufmännisch gerundet. Als Stichtag für die Mitgliederzahl gilt der 31.12. des Vorjahres. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Kreisverbands gewählt. Die Kreisverbände sind aufgefordert, bei der Wahl die Anzahl und die Stärke der Ortsgruppen zu berücksichtigen.
In Zeile 5:
Zusätzlich zu den Grundmandaten wird die(3) Zur Ermittlung der Delegiertenzahl eines Kreisverbandspro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Jeder Kreisverband erhält zwei Grundmandate. Die darüber hinausgehende Delegiertenzahl wird durch eine Mischregelung ermittelt, die sowohl die Mitgliederzahl des Kreisverbands als auch die Einwohnerzahl des entsprechenden Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt berücksichtigt. Die Berechnung wird wie folgt durchgeführt:
- Zusatzmandate durch Mitgliederzahl: 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden auf Grundlage der Mitgliederzahl des Kreisverbands berechnet. Hierfür wird die Mitgliederzahl des Kreisverbands mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtmitgliederzahl des Landesverbands dividiert.
- Zusatzmandate durch Einwohnerzahl: Die verbleibenden 50 % der zusätzlichen Delegiertenmandate werden anhand der Einwohnerzahl des dem Kreisverband zugehörigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt berechnet. Hierfür wird die Einwohnerzahl mit 50 multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamteinwohnerzahl des Landes Brandenburg dividiert.
- Die Gesamtzahl der Delegierten eines Kreisverbands ergibt sich aus der Summe der Grundmandate, der Mandate durch Mitgliederzahl und der Mandate durch Einwohnerzahl.
Sollte die Berechnung zu einem Bruchteil eines Mandats führen, wird das Ergebnis kaufmännisch gerundet. Als Stichtag für die Mitgliederzahl gilt der 31.12. des Vorjahres. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Kreisverbands gewählt. Die Kreisverbände sind aufgefordert, bei der Wahl die Anzahl und die Stärke der Ortsgruppen zu berücksichtigen.