Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Status: | Beschluss |
|---|---|
| Beschluss durch: | 52. Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 30.11.2024 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
| Status: | Beschluss |
|---|---|
| Beschluss durch: | 52. Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 30.11.2024 |
| Antragshistorie: | Version 1(28.10.2024) Version 2 |
Streichung eines Satzes in S10 Abs. 1
Bisherige Fassung:
(1) Der LDR ist das höchste Entscheidungsgremium des Landesverbandes zwischen den LDKen. Er tagt in der Regel einmal im Jahr, sofern nicht bereits 2 LDKen in einem Jahr stattfinden. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich und immer mitgliederöffentlich. Mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Neue Fassung:
(1) Der LDR ist das höchste Entscheidungsgremium des Landesverbandes zwischen den LDKen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich und immer mitgliederöffentlich. Mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.