Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 28.10.2024) |
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S2: Antragsrecht für LAGen im Parteirat
Titel
Antragstext
Einfügen eines neuen Absatz 2 in §12. Der erste Satz wird dafür aus Absatz 1 in den neuen Absatz 2 verschoben und ein zweiter Satz neu eingefügt.
(2) NEU Die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften sind thematisch zu den Sitzungen mit einzuladen. Landesarbeitsgemeinschaften haben ein Antragsrecht.
Begründung
In der Vergangenheit fiel auf, dass Landesarbeitsgemeinschaften kein eigenes Antragsrecht an den Parteirat haben und somit nicht einfach einen Beschluss dort zur Beratung und Beschlussfassung einbringen konnten - das soll mit dem vorliegenden Antrag geändert werden. Diese Änderung geht mit der generellen Überlegung einher, dass die Landesarbeitsgemeinschaften in den nächsten Jahren eine noch wichtigere Rolle als parteiintene "Thinktanks" einnehmen und deshalb gestärkt werden sollen.