Änderungsantrag zum Leitantrag
Auf den Begriff „außerparlamentarische Opposition“ wird durchgängig verzichtet. Er wird ersetzt durch „Opposition, die im Landtag vermisst wird“.
Begründung:
Bündnis 90/Die Grünen sind im Bundestag vertreten, derzeit sogar in der Bundesregierung, in zahlreichen Landtagen und Landesregierungen und in Brandenburg in nahezu allen Kreistagen und kommunalen Parlamenten. Sich vor diesem Hintergrund als außerparlamentarische Opposition darzustellen, wird der gegenwärtigen Situation nicht gerecht. Im Gegenteil: Mit dem Begriff APO sollen Assoziationen geweckt werden, die an die Zeiten erinnern, als im Westen die Grünen und im Osten Bündnis 90 entstanden. Damals hatten Menschen, deren Meinung und Ansichten nicht mit denen der Herrschenden übereinstimmten, nur die Straße als politische Bühne. Das ist jetzt in Brandenburg völlig anders. Nostalgische Verklärungen helfen uns nicht weiter. Sie sind lächerlich und lassen uns weinerlich erscheinen. Dafür haben wir keinen Grund. Auch ohne Landtagsfraktion ist Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg gut aufgestellt und wird spätestens in fünf Jahren gestärkt in den Landtag zurückkehren.