Die GO für die LDK besteht aus Paragrafen.
Antrag: | Awarenessteams bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg und auf LDKen |
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Antragsteller*in: | Klaus Lübke (KV Potsdam-Mittelmark) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.11.2024, 11:33 |
Antrag: | Awarenessteams bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg und auf LDKen |
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Antragsteller*in: | Klaus Lübke (KV Potsdam-Mittelmark) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.11.2024, 11:33 |
Die Landesdelegiertenkonferenz möge der Geschäftsordnung folgenden AbsatzParagrafen hinzufügen:
Die Landesdelegiertenkonferenz möge der Geschäftsordnung folgenden AbsatzParagrafen hinzufügen:
§15 Awarenessteam
(1) Das Awarenessteam einer Landesdelegiertenkonferenz (LDK) besteht aus mindestens zwei ehrenamtlich Aktiven. Zu Beginn der LDK wird das Team vorgestellt, damit alle Anwesenden wissen, an wen sie sich wenden können.
(2) Aufgabe des Awarenessteams ist es, durch seine Anwesenheit eine möglichst diskriminierungsfreie Veranstaltung zu unterstützen. Es bildet die erste Anlaufstelle für Personen, die sich in subjektiv wahrgenommenen Notsituationen befinden oder ungerecht behandelt fühlen. Außerdem bietet das Team die Möglichkeit alle Formen von Diskriminierung oder Fehlverhalten offen anzusprechen. Das Awarenessteams versucht also, auf der Veranstaltung einen sicheren, diskriminierungsfreien Raum zu schaffen. Überdies erfüllt das Team eine „Wegweiser“-Funktion: Es kennt passende Anlaufstellen und verweist auf bestehende Möglichkeiten zur Weiterbehandlung von Vorfällen.
(3) Die Mitglieder des Awarenessteams bereiten sich auf die jeweilige Landesdelegiertenkonferenz eigenverantwortlich vor. Sie bereiten sie zudem nach, um Fälle gemeinsam zu reflektieren, zu dokumentieren und aus ihnen zu lernen. Die Mitglieder des Awarenessteams werden vom Landesvorstand benannt und durch die Delegierten bestätigt. Bei langen Veranstaltungen kann das Team in Schichten arbeiten. Es ist auf eine möglichst große Diversität im Team zu achten; die Quotierung ist stets zu gewährleisten.
(4) Bei diskriminierendem Verhalten und nach interner Beratung kann das Awarenessteam dem Präsidium Empfehlungen aussprechen. Bei Bedarf kann ihm hierfür jederzeit Rederecht erteilt werden.
(5) In akuten Fällen, z. B. bei wiederholtem Fehlverhalten, ist das Awarenessteam in Absprache mit der vielfaltspolitischen Sprecher*in zudem berechtigt, das Präsidium aufzufordern, die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen. Das Präsidium sollte als gastgebende Instanz in der Regel der Einschätzung des Awarenessteams folgen. Nach einem Ausschluss fällt das Stimmrecht gegebenenfalls an eine ersatzdelegierte Person.
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In logischer Konsequenz erfolgt die Ergänzung der Geschäftsordnung – §1: Gremienbesetzung / Absatz 1 / Punkt 2 „Mit dem Vorschlag zur Gremienbesetzung sind folgende weitere Gremien einzurichten: […] ein Awarenessteam.”
Die GO für die LDK besteht aus Paragrafen.