Diese Begründung bezieht sich auf den gesamten Abschnitt, inklusive Überschrift. Da wir den Inhalt dieses Abschnitts weiter gefasst haben, halten wir den Titel "Wirtschaft für die Menschen" für aussagekräftiger als den Ursprungstitel. Die Gemeinwohlorientierte Bilanzierung war ein wichtiger Schritt, um auch in Deutschland Unternehmen stärker für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen zu sensibilisieren. Die EU hat mittlerweile Nachhaltigkeitsberichtsstandards (CSRD) verabschiedet, in die sukzessive mehr Unternehmensgrößen miteinbezogen werden. Die europäische EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat zum Ziel die EU bei den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützen. Die 2010 gegründete Gemeinwohlökonomie (GWÖ) ist mittlerweile Mitglied der europäischen EFRAG und bringt sich bezüglich der entsprechenden Standards ein. Vor dem Hintergrund der von Unternehmen immer wieder bemängelten erhöhten bürokratischen Anforderungen, wollen wir darauf verzichten, ein interessantes Instrument, wie die gemeinwohlorientierte Bilanzierung, als Kriterium für z.B. Kreditvergaben einzuführen, wenn gleichzeitig europäische Berichtspflichten ähnliche, aber verbindliche, Anforderungen stellen. Außerdem sieht die CSRD vor, dass die gesamte nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen in einem Bericht zusammengefasst wird und keine weiteren separaten nichtfinanziellen Berichte erstellt werden. (Noch) nicht entsprechend berichtspflichtige Unternehmen unterstützen wir gerne bei Interesse bei der Erstellung von Gemeinwohlbilanzen. Hinzu kommen die Anforderungen des bereits geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz und des weitergehenden europäischen Lieferkettengesetz, das bis zur Landtagswahl in Kraft sein wird. Wir haben in Deutschland und in der EU bereits Erfolge erreicht, hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Daher verzichten wir auf die Forderung nach weiteren aufwändigen Berichten.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt klimaneutral werden: Wirtschaft erneuern |
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Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 02.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | ÜbernahmeErklärung: |
Eingereicht: | 06.01.2024, 15:57 |