Im Land Brandenburg existiert bisher keine Verpflichtung zur Qualitätsmessung und Qualitätskontrolle, obwohl Evaluation im SGB VIII §22a seit 2005 verbildlich vorgeschrieben ist. Im Hinblick auf die Veränderungen in der Kita-Personalverordnung, den Ganztagsausbau und erweiterter Doppelnutzung von Räumlichkeiten im Hortbereich sowie durch den Ausbaubedarf an Einrichtungen, ist es für das Wohl der betreuten Kinder essentiell, die Qualität der pädagogischen Arbeit im Blick zu behalten.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt Zukunft gestalten: Bildung und Wissenschaft |
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Antragsteller*in: | Katherina Toth-Butzke |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 22:32 |