Antidiskriminierung ist für uns absolute Querschnittaufgabe und keine Aufgabe für bestimmte Förderschwerpunkte. Förderschwerpunkte richten sich nach mehr oder minder scharf eingegrenzten körperlichen und seelischen Defiziten. Diskriminierendes Verhalten ist sicherlich nicht akzeptabel, aber in dem Sinne wohl keine förderfähige Beeinträchtigung im Sinne der Inklusion.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt Zukunft gestalten: Bildung und Wissenschaft |
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Antragsteller*in: | Martin Wandrey |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.01.2024, 18:16 |