Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft muß logischerweise auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage stellen. Kinder und Jugendliche müssen folglich im Rahmen des organisatorisch Möglichen selbstbestimmt entscheiden dürfen, was sie lernen und wo, wann, wie und von wem sie es lernen.
(KRÄTZÄ, Entwurf eines freiheitlich-demokratischen Bildungssystems)
Bei Unterstützung und Begleitung der Schulverweigerung durch die Eltern könnten Ausnahmen von der Schulpflicht so aussehen:
- Die Familie schreibt ein Konzept, in dem sie darstellt, wie bei ihnen die Bildung funktioniert. Sie führt ein Lerntagebuch, in dem Aktivitäten und soziale Kontakte dokumentiert werden.
- Sie sucht sich eine zu ihrem Konzept passende Schule, die die Familie begleitet. Mindestens einmal im Monat nimmt die Familie an schulischen Aktivitäten teil. (z. B. Ausflüge, Nachmittagsprogramm oder auch durch Teilnahme an einzelnen Schulfächern.) Einmal im Jahr gibt es ein Entwicklungsgespräch mit der Schule.
- Einmal im Jahr berichtet die Familie mit einer Präsentation der Schulbehörde über das vergangene Jahr, die Aktivitäten und die sozialen Kontakte. Dabei wird im Gespräch auch der Kindeswille abgefragt.
- Auf Grundlage vom Konzept der Familie, der Einschätzung der betreuenden Schule sowie der Jahrespräsentation wird dann von der Schulbehörde über eine Genehmigung für das nächsten Jahre entschieden. Im Zweifelsfall dann auch mit weiteren Gesprächen, Überprüfungen und Auflagen, um den Zugang zu vielfältigen sozialen Kontakten und Bildungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Hier gibt es Informationen zum Uracher Plan: https://www.lv-dl.de/index.php?id=14
Hier gibt es Informationen zur hybriden Schule: https://www.hybridebildung.de/schriftliche-stellungnahme-zur-hybriden-bildung/