Eine Vergabestelle kann nur ein Angebot für die Kommunen sein (Selbstverwaltung Art.28 GG). Das Land hat genügend eigene Kapazität bzw. kann diese aufbauen.
Die niedrigen Schwellenwerte der EU führen zu einem ungerechtfertigten Vergabeaufwand und benachteiligen kleine Unternehmen.
Die Vergabestelle soll auch für kommunale Töchter zur Verfügung stehen (Wohnungsbau, Erschließung, Medien, Tourismus, etc.)