In ländlichen Regionen müssen Frauen teils weite Weg auf sich nehmen, um einen Abbruch vornehmen zu können. Das gilt auch für Beratungsstellen, die nach Schwangerschaftskonfliktgesetz vor einem Abbruch verpflichtend aufgesucht werden müssen. Im Falle einer Abtreibung sind gute Zugänglichkeit und kurze Wege unerlässlich, weil teils nur wenige Tage zur Verfügung stehen, um eine Entscheidung treffen zu können. Die Informationen darüber, wo welche Methode des Abbruchs angeboten wird, sind bisher nicht breit und niedrigschwellig verfügbar. Durch die Änderung von §219a auf Bundesebene können wir hier nun besser informieren und die Möglichkeiten für Betroffene in Brandenburg besser aufbereiten - gemeinsam mit den Vertretungen der Ärzteschaft und den Krankenhäusern. Zudem braucht es einen Dialog mit den Ärzt*innen und Krankenhäusern, um auch trotz des stattfindenden Generationswechsels in der Ärzt*innenschaft und trotz möglicher Strukturveränderungen bei Krankenhäusern eine gute, möglichst bessere Versorgungslage mit Abbrüchen im Land anzubieten. Das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist im Brbg. Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt, hier sollten die zumutbaren Anfahrtswege abgesenkt werden, da nur für eine (verpflichtende) Beratung ggf. ein kompletter Tag notwendig ist, wenn aus ländlichen Regionen mit ÖPNV weite Anreisen nötig sind. Dies ist insb. für Alleinerziehende bzw. Frauen mit Kindern teils sehr schwer zu organisieren. Frauen aus Polen suchen weiterhin Angebote in Brandenburg und Berlin auf. Die neue polnische Regierung konnte sich noch nicht auf eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts einigen, ggf. wird es ein Referendum geben. Da die Versorgungslage in unserem Nachbarland also weiter sehr schlecht ist und Frauen große Härten auf sich nehmen müssen, um einen Abbruch durchführen zu lassen bzw. sogar gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu Todesfällen bei polnischen Schwangeren zu verzeichnen waren, brauchen sie weitehin unsere Solidarität und Unterstützung in Brandenburg. Dies kann bspw. durch eine bessere Transparenz und mehrsprachige Informationen erfolgen.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt Demokratie verteidigen: Selbstbestimmung und Gerechtigkeit |
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Antragsteller*in: | Sahra Damus |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä-K16-689 zu WP-3 |
Eingereicht: | 10.01.2024, 10:48 |