Satz 2 wird offensiver und selbstbewusster formuliert.
Satz 3 wird neu formuliert.
Die Neuformulierung zielt darauf, dass die Kernaussage deutlicher wird. Diese Kernaussage ist aus meiner Sicht: Wir dürfen es nicht zulassen, dass Geflüchtete aus verschiedenen Herkunftsregionen gegeneinander ausgespielt werden. Die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine darf weder dazu führen, dass die Zahl der aufgenommenen Geflüchteten aus anderen Weltregionen vermindert wird, noch, dass es zu Diskriminierungen mit rassistischen Untertönen ("gute" Geflüchtete aus "unserem" Kulturkreis, "schlechte" Geflüchtete aus "fremden Kulturkreisen") kommt.
Zusätzlich ist die Neuformulierung stärker politisch zugespitzt und weniger juristisch fokussiert. Denn die bisherige Formulierung, wonach wir "jegliche Ungleichbehandlung ablehnen", ist letztlich eine stark rechtlich konnotierte Formulierung. Die Verneidung „jeglicher Ungleichbehandlung“, d.h. die Ablehnung jeder noch so kleinen abweichenden Nuance Rechtsstatus Geflüchteter aus der Ukraine im Vergleich zum allgemeinen Standard (dies würde z.B. auch bedeuten, sich gegen die Sonderregelungen bei der KFZ-Ummeldung zu stellen) dürfte aber in dieser Schroffheit kaum haltbar sein.
Denn die Ukraine ist seit 2017 mit der EU assoziiert und seit 2022 sogar Beitrittskandidat. Ähnliches gilt für die Republik Moldau und die Westbalkanstaaten. Aus diesem rechtlichen Sonderverhältnis, das auf eine Vollmitgliedschaft mit Geltung des allgemeinen Freizügigkeitsrechts zielt, ergeben sich politische und rechtliche Sonderverpflichtungen. Diese gelten aber nicht nur in eine Richtung: Nicht nur die Beitrittskandidaten sind gehalten, schon vor dem Beitrittsdatum das Unionsrecht zu übernehmen und sich in anderer Weise besonders in die Rechtsgemeinschaft der EU einzugliedern. Auch die EU selbst hat gegen den Beitrittskandidaten Sonderpflichten. Diese umfassen auch besondere solidarische Hilfe, wenn ein Kandidatenstaat und dessen Menschen unverschuldet in Not geraten.
Es kann daher im Einzelfall vor dem Hintergrund des EU-Erweiterungsprozessen, den wir ja ausdrücklich begrüßen, auch einmal geboten sein, Geflüchteten aus den Kandidatenstaaten zusätzliche Rechte zu gewähren. Diese dürfen aber eben weder rechtlich (z.B. durch eine Verschlechterung des Rechtsstatus) noch faktisch (z.B. durch schlechtere Unterbringung, verminderte Aufnahmequoten) zu Lasten von Geflüchteten aus anderen Teilen der Welt gehen.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt Demokratie verteidigen: Selbstbestimmung und Gerechtigkeit |
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Antragsteller*in: | Alexander Roth |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 08:51 |