Die Ausübung von Gewalt in Form unmittelbaren Zwangs muss letztes Mittel sein. Besonders bei Zwangseinweisungen psychisch erkrankter Menschen ist entscheidend, wie sich der Einsatz gestaltet. So ist die Gefahr für die Anwendung von Zwang in der Psychiatrie in den ersten 24h nach Einweisung am höchsten, was bei Zwangseinweisungen bereits auf der Fahrt ins Krankenhaus mit der Polizei seinen Anfang nimmt. s. Lorei, Clemens et al. (2023). Deeskalation als Thema der polizeilichen Fortbildung in Europa. Ein Vergleich innerhalb der Europäischen Union, SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (2), 18-35, Online: https://dx.doi.org/10.7396/2023_2_B.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt Demokratie verteidigen: Selbstbestimmung und Gerechtigkeit |
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Antragsteller*in: | LAG Gesundheit und Soziales (dort beschlossen am: 09.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 08:18 |