Ambulante Behandlungsstellen sind niedergelassene Gynäkolg*innen, deren Verteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung geregelt wird. Stationäre Kliniken werden zwar durch den Krankenhausplan des Lanes beplant, allerdings befindet sich die Gynäkologie in Brandenburg aufgrund sinkender Fallzahlen, insbesondere bei Geburten, auf dem Rückzug. Aktuell z.B. Herzberg und Eisenhüttenstadt. Das Land kann über den Krankenhausplan aktuell auch nicht konkrete Therapie-/Behandlungsverfahren, wie z.B. die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zuweisen. Daher sind uns abseits der Beratungsarbeit die Hände gebunden.
Ob ein Schwangerschaftsabbruch operativ oder medikamentös durchgeführt wird, obliegt der behandelnden Ärzt*in.