Erhebliche personelle Ressourcen der Staatsanwaltschaften (und damit auch der Strafgerichte) werden seit jeher für die Bearbeitung von Bagatellkriminalität wie Kleindiebstähle, Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad, Drogenbesitz zum Eigengebrauch oder einfache Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylgesetz gebunden. Hinzu kommt, dass der politische Gegner auch im kriminalpolitischen Bereich versucht, den Diskurs nach rechts zu verschieben und Scheinprobleme aufzubauen. Dies wird deutlich bei der Diskussion um angeblichen Sozialmissbrauch, obwohl der auf diese Weise angerichtete materielle Schaden nur einen winzigen Bruchteils des Schadens durch Steuerhinterziehung (der "Reichen") und andere Formen schwerer Wirtschaftskriminalität ausmacht.
Die Bekämpfung der die Gesellschaft wirklich in ihren Grundfesten bedrohenden Formen von Kriminalität, wie organisierte Umweltkriminalität, ausbeuterischer Menschenhandel, Korruption, Geldwäsche, bandenmäßige Steuerhinterziehung oder auch gruppenbezogene menschenfeindliche Hasskriminalität (im Internet ebenso wie im sogenannten "real life") muss dagegen wirklich im Mittelpunkt stehen. Gerade diese Bereiche sind jedoch für die Staatsanwaltschaften oft besonders personalintensiv, da aufwändige Ermittlungen gegen gut vernetzte, organisierte und oft auch finanzstarke Straftäter geführt werden müssen.
Hier sind daher Schwerpunktsetzungen erforderlich. In Brandenburg kann daher an bestehende Strukturen angeknüpft werden: An den vier Staatsanwaltschaften des Landes (Potsdam, Cottbus, Frankfurt (oder) und Neuruppin) gibt es bereits spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften; zudem gibt es an der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität. Es gilt jedoch, diese Strukturen auch weiter mit Leben zu füllen, indem von Seiten der Politik etwa auf deren angemessene personelle Ausstattung geachtet wird.
Durch einen Dialog der Landesregierung mit der Generalstaatsanwaltschaft sollte zudem im Sinne einer kriminalpolitischen Strategiebildung sichergestellt werden, dass gezielte Arbeitsschwerpunkte in den genannten Kriminalitätsbereichen gesetzt werden. Demgegenüber sollten bei Bagatellkriminalität ressourcenschonend die Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung etwa nach § 153 StPO (kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei geringer Schuld) noch stärker ausgeschöpft werden.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt Demokratie verteidigen: Selbstbestimmung und Gerechtigkeit |
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Antragsteller*in: | Alexander Roth |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 01.01.2024, 22:21 |