Dafür, dass der probeweise Einsatz von Tasern zu einem gezielten Einsatz gegen Angehörige von Minderheiten oder gegen Menschen, die ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ausüben, geführt hat oder führen könnte, fehlen jedenfalls für Brandenburg empirische Anhaltspunkte. Eine derartige Entwicklung, die zwar möglich ist, aber im Augenblick in Brandenburg nicht konkret droht, sollte daher nicht in unser Programm aufgenommen werden. Dies könnte auch als pauschale Verdächtigung der Polizeibeamt*innen missverstanden werden - aber auch diese wollen wir durch unser Programm erreichen.
Sinnvoller erscheint es, stattdessen mit einem Satz auch auf die Perspektive der Beamt*innen selbst einzugehen. Für diese würde die flächendeckende Einführung von Tasern nämlich bedeuten, ein weiteres Utensil in ihrer Standardausrüstung zu haben, das gereinigt und gepflegt werden und das (auch bei Hitze, Regen und körperlichen Belastungssitutaionen) an der Dienstkleidung hängt. Das weitere Hochrüsten der Beamt*innen mit einem zusätzlichen Einsatzmittel zur Dienstwaffe, zum Schlagstock usw. kann ferner in Krisensituationen dazu führen, dass in Belastungssituationen, z.B. bei einem plötzlichen gefährlichen Angriff auf die Beamtin oder den Beamten, entscheidende Reaktionszeit mit Überlegungen verbracht werden muss, welches der Einsatzmittel benutzt werden soll.
Zusammengefasst: Es gibt sehr überzeugende Gründe für die Beendigung des Taser-Experiments. Dazu müssen keine Formulierungen verwendet werden, die so missverstanden (oder vom politischen Gegner bewusst so missverstanden) werden können, als ob wir Grüne den brandenburgischen Polizeibeamt*innen generell Minderheitenfeindlichkeit oder eine Neigung zu Angriffen auf Demonstierende unterstellen würden.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt Demokratie verteidigen: Selbstbestimmung und Gerechtigkeit |
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Antragsteller*in: | Alexander Roth |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 01.01.2024, 21:13 |