Weit über Dreiviertel der Krankenhäuser (in der gesamten Republik - in Brandenburg noch mehr) sind durch die in diesem Antrag genannte Finanzierungslücke in den nächsten Jahren in ihrer Existenz massiv gefährdet. Die Krankenhäuser selbst genau wie ihre Träger (insbesondere Landkreise) sind in der Regel nicht in der Lage diese Lücke zu schließen. Deren Finanzierung liegt in der Zuständigkeit des Bundes und muss mit einem Vorschaltgesetz geregelt werden. Die Bemühungen von Ursula in dieser Sache müssen unbedingt fortgesetzt werden.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt füreinander einstehen: Gesundheit und Soziales |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Freese |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 20:23 |