Kommunen bzw. andere Träger sind frei Krankenhäuser von anderen Trägern wieder zu übernehmen. Enteignungen wiederum sind ein gravierender Eingriff, der äußerst gut begründet sein muss und in Deutschland bisher im Krankenhausbereich nicht angewandt wurden.
Die Formulierung suggeriert außerdem, dass wir bereit sind für Rekommunalisierung Gelder zur Verfügung zu stellen, dies wäre allerdings in Zeiten nicht ausreichender investiver Krankenhausfinanzierung schwierig zu realisieren.