Begründung: Der Vollzug ist Sache der Länder. Gerade bei Qualzucht passiert jedoch zu wenig. Hier hat Brandenburg Möglichkeiten, die Zucht zu unterbinden aber auch Ausstellungen zu kontrollieren und solche Tiere dort rauszunehmen. Qualzucht betrifft auch sogenannte Nutztiere, weshalb dieser Satz an diese Stelle soll als Übergang vom Tierschutz in der Landwirtschaft zu Tierschutz bei anderen Tieren.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt den Planeten schützen: Klima und Mobilität |
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Antragsteller*in: | LAG Ökologie und Tierschutz (dort beschlossen am: 09.01.2023) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 21:05 |