Höher Bauen ist aufgrund der Statik von Bestandsgebäuden nur selten möglich. Ohne eine Vereinfachung bei den Gebäudeklassen in der Landesbauordnung - und damit des Brandschutzes im Bestand - ist hier wenig möglich. Im Neubau haben hohe Gebäude oft sehr große Fundamente aus Beton, die momentan nicht klimafreundlich hergestellt werden können.
Der aktuelle Entwurf zum Klimaanpassungsgesetz des Bundes hebt besonders auf den Hitzeschutz vor Ort ab, indem er ein Berücksichtigungsgebot für menschenschädliche Erwärmungen direkt am Ort der Baumaßnahme fordert.