Der Flächenverbrauch sollte in nachvollziebaren Zwischenschritten reduziert werden. Jeder neue B-Plan sollte die Angabe des Flächenverbrauches/Verbrauchsreduktion deutlich benennen und einen klaren Hinweis auf den addierten Flächenverbrauch des Kreises und des Bundeslandes am Tage der Auslegung des B-Planes enthalten.
| Antrag Wahlprogramm: | Jetzt den Planeten schützen: Klima und Mobilität | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Klimaneutrales Bauen Bbg (dort beschlossen am: 20.12.2023) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 10.01.2024, 18:50 |