Der Flächenverbrauch sollte in nachvollziebaren Zwischenschritten reduziert werden. Jeder neue B-Plan sollte die Angabe des Flächenverbrauches/Verbrauchsreduktion deutlich benennen und einen klaren Hinweis auf den addierten Flächenverbrauch des Kreises und des Bundeslandes am Tage der Auslegung des B-Planes enthalten.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt den Planeten schützen: Klima und Mobilität |
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Antragsteller*in: | LAG Klimaneutrales Bauen Bbg (dort beschlossen am: 20.12.2023) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 18:50 |