Dieser Abschnitt zu Planungsprozessen für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Erneuerbare ist zentral für das Gelingen der Energiewende. Das Problem, dass die Regionalplanungen in den vergangenen 20 Jahren brandenburgweit keine rechtsverbindlichen Regionalpläne zuwege gebracht haben, und nun die Realisierung von Vorhaben weitgehend nur von der Verständigung von Grundstückseigentümer und Investor abhängig ist. Natürlich können weiterhin Regionalpläne versucht werden, zu erarbeiten. Die gesetzliche Planungshoheit liegt jedoch verbrieft zuerst bei den Kommunen. Unabhängig von möglichen Regionalplänen, sollte es hier darum gehen, die Fähigkeit der Kommunen – insbesondere im ländlichen Raum – zu stärken, durch aktualisierte kommunale Bauleitplanung die wachsende Flächenkonkurrenz, die sich durch verschiedene Nutzungsansprüche (Erneuerbare, Ausgleichsflächen, Aufforstung, Mobilität, Infrastruktur, Retention etc.) noch verstärken wird, in einem schlüssigen Bauleitplan zu klären. Diese Ebene ist gesetzlich so vorgesehen und durch die Kommunalparlamente demokratisch legitimiert. – Probleme gibt es für Kommunen häufig im Bereich der Finanzierung dieser Planungen (Thema Haushaltssicherung) (wenn es eben keine Angebotsplanung durch ein Investor sein soll, der nur wieder seine Interessen realisieren möchte), sowie aufgrund des fehlenden Wissens. Diese Probleme will der Änderungsantrag speziell angehen. – Gleichzeitig wird im Ursprungstext nicht auf die vorliegende „Arbeitshilfe Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)“ des Landes Brandenburg verwiesen, sondern eine Einzelmaßnahme benannt. Dieser Aspekt wurde auch verändert.
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt den Planeten schützen: Klima und Mobilität |
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Antragsteller*in: | KV Dahme-Spreewald (dort beschlossen am: 08.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte ÜbernahmeErklärung: Gemeinsame modifizerte Übernahme der Anträge Ä-K02-31, -160, -364, -604, -651 |
Eingereicht: | 09.01.2024, 23:19 |