Die kommunale Ebene umfasst Landkreise, Ämter, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden. Der Art.28 GG spricht nur von Gemeinden. Nur diese besitzen die Planungshoheit als Gebietskörperschaft (ggf. die Ämter und Verbandsgemeinden, wenn sie diese dorthin abgegeben haben).
Antrag Wahlprogramm: | Jetzt den Planeten schützen: Klima und Mobilität |
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Antragsteller*in: | Susanna Sandvoss (KV Dahme-Spreewald) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte ÜbernahmeErklärung: Streichung im letzten Satz ersetzt durch mod Ü von Ä-K02-649 |
Eingereicht: | 01.01.2024, 12:14 |