Die kommunale Ebene umfasst Landkreise, Städte und Gemeinden. Wobei der Art.28 GG nur für die Städte und Gemeinden gilt. Es sollten immer die zuständigen Akteure genannt werden.
Es geht angesichts der Dramatik des Klimawandels beim Klimaschutz immer auch um Klimaanpassung.
Fördermittel und Genehmigungen sind nur Teile des gesamten Umsetzungsprozesses.
Entlastet werden alle Kommunalpolitiker*innen.
Bei Wärme ist Einsparung der wichtigste Teil nachhaltiger Wärmeversorgung. Das bedeutet fast immer bauliche Massnahmen, daher ist die Landesstiftung Baukultur hier gleichzeitig die Anlaufstelle der kommunalen Ebene für Klimaschutz und Klimaanpassung.
Private und öffentliche Bauten haben hier unterschiedliche Bedingungen.