Antragsteller*in: | KV Dahme-Spreewald (dort beschlossen am: 04.12.2023) |
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Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: LAG Ökologie |
WP-7: Beschleunigung und Erleichterung von Alleen-Neupflanzungen im Land
Antragstext
Antrag an die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN im Landesparlament sowie zur Aufnahme in das Wahlprogramm der Partei
Beschleunigung und Erleichterung von Alleen-Neupflanzungen im Land
1. In Zeiten des sich beschleunigenden Klimawandels kommt dem Schutz, Erhalt und der Wiederherstellung der Brandenburger Alleen ein besonders hoher Stellenwert zu, insbesondere da wir in den Alleen die größten Laubbaumbestände im Land finden.
2. Das Land revidiert aktuell seine Alleenkonzeption und die damit verbundenen Runderlasse und Ausführungsbestimmungen. Als Zielsetzung ist festzuschreiben, dass Nachpflanzungen sowie Neupflanzung von Alleen beschleunigt werden. Dem Erhalt ist Vorrang einzuräumen.
3. Durch die geänderten Regelwerke ist zu ermöglichen, dass das jährliche Defizit von mehr als 3000 Alleenbäumen aus Fällungen durch entsprechende Nachpflanzungen überkompensiert werden kann.
4. Dafür ist die Regel von 4,50 m Sicherheitsabstand für Neuanpflanzungen an Landesstraßen aufzuheben. Die Verkehrssicherheit wird im Bestand bereits durch andere Maßnahmen wie Tempobeschränkungen und Leitplanken abgesichert, dies kann entsprechend auch für Neuanpflanzungen als hinreichend definiert werden.
5. Das Verbot der Nachpflanzung im Bestand ist zu modifizieren:
5.1. Unter den Bedingungen des Klimawandels sind Nachpflanzung in der Reihe von größeren Bäumen im Sinne eines schützenden Mikroklimas als Option zu prüfen und umzusetzen.
5.2. Hinter bereits vorhandenen Leitplanken ist das Nachpflanzen abgängiger Alleenbäume, derentwegen die Leitplanken vormals errichtet wurden, verpflichtend und zeitnah umzusetzen.
6. Für Kreis- und Gemeindestraßen sind die Rahmenregelwerke zu modifizieren.
6.1. Den Kreisen soll, soweit gewünscht, die Pflanzung jeweils in den historischen (Bestands-)Abständen ermöglicht werden.
6.2. Für komplette Neuanpflanzungen soll in der Regel der Abstand von etwa 1 m von Straßenrand als genehmigungsfähig gelten.
6.3. Verkehrlichen Sicherheitsbelangen ist durch andere geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Begründung
Alleen stehen im hohen Maße für eine spezifische Brandenburgische Qualität bewahrter Naturnähe und Naturschönheit, mit der der Tourist nicht erst bei Ankunft an seinem Urlaubsort erfreut wird, sondern die ihn schon auf seiner Anreise dorthin begleitet bzw. die dem Durchreisenden augenfällig die Naturqualitäten des Landes vor Augen führt. Alleen sind damit ein wesentlicher und im Vergleich zu anderen Bundesländern konkurrenzloser (Werbe-)Wirtschaftsfaktor.
In Anbetracht des gerade in Brandenburg deutlich fühlbaren Klimawandels sind die Alleen wegen ihrer hochbedeutenden ökologischen Effekte zudem von höchster klimaregulierender Bedeutung. Der so nötige Waldumbau ist – entgegen allen Planungen – so verlangsamt, dass weiterhin die Mehrzahl Brandenburger Laubbäume im Alleenverband stehen – Alleenpflanzungen leisten also einen wichtigen Beitrag zu CO2-Haushalt.
Der letzte Alleenbestandsbericht 2022 mit einem Defizit von mehr als 3171 (Alleen-)Bäumen zeigt die eminente Gefährdung dieses touristischen Highlights und CO2-Senke auf. Ob baumfreie Straßen langfristig sicherer sind, hängt letztlich von vielen weiteren Faktoren ab, aus den alleefrei gemachten Landstraßen der alten Bundesrepublik ist bekannt, dass mit der Alleenbeseitigung sich der Verkehr bedeutend beschleunigte und Fahrer dann weiterhin aus Geschwindigkeitsgründen verunfallten. Verkehrssicherheit lässt sich auch auf intakten Alleen mit geeigneten Maßnahmen herstellen.
Es ist bekannt, dass die Landesregierung aktuell an neuen Regelungen für die Alleepflanzungen arbeitet und dazu auch die Kreise befragt. In Anbetracht der fortlaufenden Baumverluste und dem sich beschleunigenden Klimawandel wird dieser Antrag dadurch nicht überflüssig – zu lange wartet das Land schon auf eine Revision des bisherigen Regelwerkes und leidet an der systematischen Zerstörung unseres landschaftskulturellen, mehrhundertjährigen historischen Kulturerbes.