Antragsteller*in: | KV Dahme-Spreewald (dort beschlossen am: 04.12.2023) |
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Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: LAG Flucht, Integration und Antirassismus |
V2: Erleichterte Arbeitsaufnahme von Migranten
Antragstext
Wir begrüßen, dass sich die Landtagsfraktion für eine einheitliche und ermöglichende Praxis der Ausländerbehörden bei den Kreisen bezüglich einer Arbeitsaufnahme von Migranten einsetzt und fordern entsprechende Vorgaben vom Land:
1. Eine geregelte, feste Arbeitstätigkeit ist die das effektivste Mittel, Integration von Zuwanderern voranzubringen – im Arbeitsleben wächst die Kommunikationskompetenz, der Kontakt mit hier bereits verwurzelten Menschen befördert die Begegnung mit den Werten unserer Kultur und bietet Chancen zu Freundschaften über die Schranken nationaler Herkommen, das Erleben, durch Arbeit eigenverantwortlich Herr seiner eigenen Lebensgestaltung und -perspektiven werden zu können, ist unabdingbare Voraussetzung für einen positiven affektive Bezug zur neuen Heimat.
2. In der Regel fordern die Ausländerbehörden zur Genehmigung einer Arbeitsaufnahme von Migranten die Vorlage eines Reisepasses mit der Begründung notwendiger eindeutiger Identifizierung und als Beweis der Kooperationsbereitschaft. Diese Auflage können Migranten – aus verschiedenen Gründen – oft nicht erfüllen. Eine eindeutige Personalidentifizierung ist aber auch durch andere Dokumente möglich, wie z. B. Geburtsurkunden.
Es soll künftig durch die Behörden daher so beraten werden, dass auch nach geeigneten Identifikationspapieren unterhalb der Passebene gefragt wird und nach deren Beibringung die Arbeitsgenehmigung dann nach Vorlage eines Arbeitsvertragsangebotes erteilt wird.
3. Nach Eintritt in ein festes Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich und umgehend der Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft zu genehmigen, wenn ein Mietverhältnis nachgewiesen wird.
Begründung
Der Kreisverband sieht mit Besorgnis die unterschiedliche Praxis der Ausländerbehörden im Land bezüglich der Genehmigung bzw. Ermöglichung der Arbeitsaufnahme von Immigranten. In einzelnen Ausländerbehörden wird insbesondere das Fehlen eines Passes benutzt, um systematisch und grundsätzlich eine Arbeitsaufnahme eines Migranten zu verhindern: es wird nicht selten explizit so beraten, dass es ohne Vorlage eines Passes keine Genehmigung einer Arbeitsaufnahme geben werde. Aus Sicht der Migranten, wenn nicht privilegiert, wie z. B. Syrer, birgt die Vorlage eines Passes aber die Gefahr baldiger Abschiebung, die sie um jeden Preis vermeiden wollen und weswegen sie ihren Pass vernichtet oder auch tatsächlich verloren haben. Die Folgen sind vierfach schädlich: Der Immigrant wird in die Schwarzarbeit gezwungen (wenn er nicht in der Gemeinschaftsunterkunft der Depression oder auch manches Mal dem Alkohol erliegt), dem Staat entstehen massive Kosten für den Heimplatz und den Unterhalt, durchaus nachgefragte Arbeitskräfte werden dem Markt vorenthalten und die so nötige Integration der Migranten in die Mehrheitsgesellschaft wird verhindert, wenn nicht daraus aus Frustration und Abwendung bis zum subkulturelle Abtauchen oder Radikalisierung entsteht.
Der Anspruch der Ausländerbehörden nach eindeutiger Identifikation der Migranten ist nachvollziehbar, aber wenn dem hinreichend genügt werden kann, muss sie über eine pragmatische Lösung umgesetzt werden, die den Anforderungen gerecht wird; insbesondere, wenn zugleich den Migranten eine Integrationsoption in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt ermöglicht und für die Mehrheitsgesellschaft sichergestellt wird, dass deren berechtigten Ansprüchen und Bedarfen entsprochen wird.
Wichtige Aufgabe der Ausländerbehörde sollte daher neben der ermöglichenden Beratung die Sorge für den Integrationsprozess sein, das Einfordern der Sprachkompetenzen und der Integrationskurse u.ä.