Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 49. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 14.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Wahl vielfaltspolitische*r Sprecher*in
Beschlusstext
Die LDK möge beschließen die Satzung, LDK-Wahlordnung und Vielfaltsstatut folgendermaßen zu ändern.
Satzung §11 Abs. 1 (Änderung fett)
(1) "Der Landesvorstand besteht aus maximal sieben von der LDK gewählten gleichberechtigten Mitgliedern. Dazu gehören: zwei gleichberechtigte Landesvorsitzende, ein*e Landesschatzmeister*in, eine frauenpolitische Sprecherin, eine vielfaltspolitische Sprecherin und bis zu vier Beisitzer*innen. Die Vorsitzenden, die*der Landesschatzmeister*in, die frauenpolitische Sprecherin und die*der vielfaltspolitische Sprecher*in sind je in gesonderten Wahlgängen zu wählen. Weibliche Landesvorsitzende und Schatzmeisterin können ebenfalls als frauenpolitische Sprecherin gewählt werden."
§7 Abs. 1 und 3 der Wahlordnung (Änderung fett)
(1) [Absatz 1 gibt §11 Abs. 1 der Satzung wieder, siehe oben]
(3) "Zunächst erfolgt die Besetzung des Platzes der Landesvorsitzenden (Frauen-Platz). Für die darauffolgende Besetzung des Platzes der*s zweiten Landesvorsitzenden können Personen aller Geschlechter kandidieren. Daran schließt sich die Wahl der*des Landesschatzmeisters*in und der frauenpolitischen Sprecherin sowie der*des vielfaltspolitischen Sprechers an. Hierauf folgt die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder."
§7 Abs. 1 Vielfaltsstatut
alt: (1) Im Landesvorstand wird ein*e vielfaltspolitische Sprecher*in benannt.
neu: (1) Die LDK wählt als Teil des Landesvorstands eine*n vielfaltspolitische* Sprecher*in.