Siehe Satzungänderungen im Antrag S2 §9 Abs. 8 und §11 Abs 4 - die Delegierten für den Länderrat und Frauenrat werden wieder komplett auf der LDK gewählt. Es gab rechtliche Fragen, ob die Lavo-Delegierten auch komplett selbst im Lavo gewählt werden könnten, wie zuletzt beschlossen. Unsere bisherige Regelung ist nicht falsch, aber im Zweifel angreifbar (es gibt verschiedene Auslegungen und dazu keine Schieds- oder andere Urteile). Deshalb wird für den Länderrat und Frauenrat wieder eine Wahl aller Delegierten auf der LDK vorgeschlagen (also Basis- und Lavo-Delegierte), da insbesondere die Wahl der Lavo-Delegierten im Lavo selbst zwar zeitsparend für die LDK ist, aber rechtlich angreibar. Für den Diversitätsrat und Bundesfinanzrat bestehen diese Bedenken auch von Bundesseite nicht, da die Bundessatzung hier eine Regelungshoheit für die Landessatzung explizit vorsieht.
Die*der Schatzmeister*in als Delegierte für den Bundesfinanzrat kann weiterhin auch im Lavo selbst gewählt werden. Eine weitere sachkundige Person wird im Landesfinanzrat gewählt (muss aber nicht dort Mitglied sein). Daher kann die Wahlregelung der LDK aus §11 komplett aus der Wahlordnung gestrichen werden.
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