Änderungen von V3 zu V3
Ursprüngliche Version: | V3 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.09.2023, 23:03 |
Neue Version: | V3 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 14.10.2023, 19:33 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
In Deutschland fehlen nicht nur Fachkräfte, es fehlen auch Menschen, die freie Arbeitsplätze besetzen, für die nur geringe Qualifikationen nötig sind. Gleichzeitig beklagen die Landkreise eine Überbelegung der Unterkünfte für Geflüchtete, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund nicht ausgeübten Ermessens versperrt bleibt. Wir fordern daher:
Beschlusstext
- Das Land muss nach Berliner Vorbild zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Leitlinien für die Ausübung des Ermessens der Ausländerbehörden entwickeln und landesweit implementieren. In diesen Leitlinien muss festgelegt werden, dass die Arbeitsaufnahme mit Vorliegen eines Jobangebots erlaubt wird. Die bisherige Ermessensentscheidung wird klar geregelt. Damit einhergehend muss auch die Wohnsitzauflage fallen, sobald die Person aus dem Leistungsbezug fällt.
- Um die Menschen dabei zu unterstützen, in Arbeit zu kommen, ist Aufklärung und Vernetzung notwendig. Die Landesregierung soll daher brandenburgweit eine Netzwerkstelle einrichten, die Träger von Gemeinschaftsunterkünften, Migrationssozialarbeit, Kammern, Verbände und Arbeitgeber*innen miteinander verbindet. Ziel dieser Vernetzung soll der Aufbau von Veranstaltungsformaten wie z.B. Jobtagen in den Unterkünften, Sprachschulen oder den Migrationsberatungsstellen sein, damit den Betroffenen ihre Jobmöglichkeiten dort erklärt werden, wo sie sich auch in der Regel aufhalten. Arbeitgeber und Arbeitssuchende müssen auf kurzem Wege und so niedrigschwellig wie möglich zueinander finden.
Mit dem Migrationspakt II hat die Bundesregierung auf einige der drängenden Fragen zu Migration geantwortet. Gerade die Frage nach einer wirtschaftlichen Perspektive ist für einen Großteil der Geflüchteten entscheidend. Sie wollen arbeiten, durften es aber bisher nicht. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Entscheidung, dass Beschäftigungserlaubnisse für Geduldete nun zu erteilen sind und kein Ermessen mehr nötig ist. Außerhalb der Jobfrage ist Ermessen aber noch immer sehr uneinheitlich geregelt, was zu Unsicherheit bei den Behörden führt, Prozesse verlangsamt und bei den Betroffenen das Gefühl von Willkür erzeugt. Das Land muss nach Berliner Vorbild zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Leitlinien für die Ausübung des Ermessens der Ausländerbehörden entwickeln und landesweit implementieren. In diesen Leitlinien muss z.B. auch die Wohnsitzauflage fallen, sobald die Person aus dem Leistungsbezug fällt.
Asyl ist ein Menschenrecht und darf niemals mit einer Arbeitspflicht verknüpft werden. Um die Menschen, die arbeiten wollen und können, dabei zu unterstützen, auch in Arbeit zu kommen, ist Aufklärung und Vernetzung notwendig. Die Landesregierung soll daher brandenburgweit eine Netzwerkstelle einrichten, die Träger von Gemeinschaftsunterkünften, Migrationssozialarbeit, Kammern, Verbände und Arbeitgeber*innen miteinander verbindet. Ziel dieser Vernetzung soll der Aufbau von Veranstaltungsformaten wie z.B. Jobtagen in den Unterkünften, Sprachschulen oder den Migrationsberatungsstellen sein, damit den Betroffenen ihre Jobmöglichkeiten dort erklärt werden, wo sie sich auch in der Regel aufhalten. Arbeitgeber und Arbeitssuchende müssen auf kurzem Wege und so niedrigschwellig wie möglich zueinander finden.