Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 49. LDK |
Beschlossen am: | 14.10.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Leitlinien für Ermessensentscheidungen - Arbeit für Geflüchtete
Beschlusstext
Mit dem Migrationspakt II hat die Bundesregierung auf einige der drängenden Fragen zu Migration geantwortet. Gerade die Frage nach einer wirtschaftlichen Perspektive ist für einen Großteil der Geflüchteten entscheidend. Sie wollen arbeiten, durften es aber bisher nicht. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Entscheidung, dass Beschäftigungserlaubnisse für Geduldete nun zu erteilen sind und kein Ermessen mehr nötig ist. Außerhalb der Jobfrage ist Ermessen aber noch immer sehr uneinheitlich geregelt, was zu Unsicherheit bei den Behörden führt, Prozesse verlangsamt und bei den Betroffenen das Gefühl von Willkür erzeugt. Das Land muss nach Berliner Vorbild zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Leitlinien für die Ausübung des Ermessens der Ausländerbehörden entwickeln und landesweit implementieren. In diesen Leitlinien muss z.B. auch die Wohnsitzauflage fallen, sobald die Person aus dem Leistungsbezug fällt.
Asyl ist ein Menschenrecht und darf niemals mit einer Arbeitspflicht verknüpft werden. Um die Menschen, die arbeiten wollen und können, dabei zu unterstützen, auch in Arbeit zu kommen, ist Aufklärung und Vernetzung notwendig. Die Landesregierung soll daher brandenburgweit eine Netzwerkstelle einrichten, die Träger von Gemeinschaftsunterkünften, Migrationssozialarbeit, Kammern, Verbände und Arbeitgeber*innen miteinander verbindet. Ziel dieser Vernetzung soll der Aufbau von Veranstaltungsformaten wie z.B. Jobtagen in den Unterkünften, Sprachschulen oder den Migrationsberatungsstellen sein, damit den Betroffenen ihre Jobmöglichkeiten dort erklärt werden, wo sie sich auch in der Regel aufhalten. Arbeitgeber und Arbeitssuchende müssen auf kurzem Wege und so niedrigschwellig wie möglich zueinander finden.
Begründung
Das neue Chancenaufenthaltsrecht bringt für viele Geflüchtete eine deutliche Verbesserung mit sich und wird auch zu einer Entlastung der Kreise führen, da Geduldete, die häufig noch immer in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, aufgrund einer Beschäftigung nun auch die Möglichkeit haben, eine eigene Wohnung zu nehmen. Alle Menschen, die nach Oktober 2017 nach Deutschland gekommen sind, profitieren allerdings nicht von diesem neuen Gesetz. Das Problem der Kreise wird also nur kurzfristig gelöst, da jeder neue Mensch im System, vom Chancenaufenthalt nicht erfasst wird. Das vom MSGIV initiierte Qualifizierungsprojekt „Spurwechsel“ ist ein exzellenter Anfang, das aber aufgrund seines Modellcharakters nur punktuell wirkt und vorrangig langjährig Geduldete im Blick hat, die eh vom Chancenaufenthalt erfasst werden.
Ausländerbehörden nutzen ihren Ermessensspielraum derzeit nicht einheitlich bzw. sind unsicher bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25b. Die VAB (Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin) geben gerade, was die Beschäftigung betrifft, einen klaren Handlungsrahmen. Hier ist zum Beispiel geregelt, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auch VOR Unterzeichnung des Arbeitsvertrages möglich ist. Häufig wird die Unterzeichnung von Arbeitgeberseite davon abhängig gemacht, ob eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Arbeitsvertrag braucht Aufenthaltserlaubnis, für die aber ein Arbeitsvertrag notwendig ist. Dieses unlösbare Dilemma kann nur gebrochen werden, wenn es einheitliche Leitlinien gibt, die das Vorgehen sichern. Berlin hat das geschafft - Brandenburg sollte sich daran ein Beispiel nehmen und das Konzept noch erweitern: durch die Einrichtung einer Netzwerkstelle werden zusätzlich Anreize geschaffen, potenzielle Arbeitnehmer*innen mit Arbeitgeber*innen zusammen zu bringen. Das fördert Brandenburgs Wirtschaft und die Integration der Menschen und verhindert Alleingänge von Landkreisen, die sich der Integration sperren.
Faina Dombrowksi