Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 48. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 29.04.2023 |
Antragshistorie: | Version 1 |
VORRANG FÜR KLIMASCHUTZ – Ein Klimaschutzgesetz für mehr Rechts- und Planungssicherheit sowie beschleunigte Verfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien
Beschlusstext
Brandenburg ist nach wie vor das Bundesland in Deutschland mit den höchsten CO2 Emissionen pro Kopf, vor allem aufgrund der Braunkohleverstromung. Aber auch in anderen Sektoren, wie in der Industrie und im Verkehr, sind die Emissionen nach wie vor viel zu hoch. Die Folgen dessen spüren wir schon jetzt mit brennenden Wäldern, austrocknenden Seen und Flüssen sowie der steigenden Sorge um die Trinkwasserversorgung.
Brandenburg hat sich nach einem jahrzehntelangen klimapolitischen Stillstand endlich aufgemacht und einen Klimaplan aufgestellt mit dem Ziel, spätestens 2045 klimaneutral zu sein. Neben Zwischen- und Sektorzielen wird der Plan konkrete Maßnahmen enthalten, um die Ziele zu erfüllen.
Es ist essentiell, dass diese Ziele und Maßnahmenverbindlich gemacht werden - auch für kommende Landesregierungen. Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, dass in einem Klimagesetz Klimaziele, entsprechende Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festgehalten werden.
Viele Bundesländer haben bereits Klimagesetze mit unterschiedlichen Regelungsinhalten. Diese sind eine gute Grundlage, um wirkungsvolle Klimapolitik in den Bundesländern zu machen und können Ausgangspunktfür einen Brandenburger Gesetzesvorschlag sein.
Ein Klimagesetz muss konkrete Maßnahmen vorsehen, z.B. die Ausweitung der Solarpflicht auf den privaten Bereich, die Einführung eines Solar-Euros, um die Beteiligung von Bürger*innen an der Energiewende zu erhöhen, sowie die Anpassung der Wassernutzungsentgelte.
Daneben muss ein Klimagesetz das Regierungshandeln und die politische Steuerung in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung in den Blick nehmen: Brandenburg braucht ein Klimakabinett, das die entsprechenden Gesetzesvorhaben und Strategien auf den Weg bringt und einen wissenschaftlichen Klimarat, der die Landesregierung berät. Außerdem müssen Aussagen dazu getroffen werden, welche Konsequenzen eintreten, wenn Zwischen- und Sektorziele verfehlt werden. Mehremissionen müssen in jedem Fall mindestens ausgeglichen werden.
Auch in den Kommunen müssen Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung geplant, durchgeführt und finanziert sowie mit ausreichend qualifizierter Personalkapazität geplant und durchgeführt werden. Deshalb wollen wir Klimaschutz als Aufgabe in der Kommunalverfassung verankern. Im Klimaschutzgesetz wollen wir konkrete Maßnahmen definieren, die die Kommunen umsetzen müssen.
Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung müssen auskömmlich finanziert sein. Unter anderem durch das sogenannte Brandenburg-Paket konnte n bereitswichtige Investitionen im Bereich der Transformation gerade in den Kommunen abgesichert werden.
Zusätzlich fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg bei der nächsten regulären Haushaltsaufstellung einen Klima-Fonds einzurichten, um Investitionen im öffentlichenund privaten Bereich zu unterstützen. Beim Entwurf des Klimaschutzgesetzes werden wir zudem prüfen, inwieweit es angezeigt ist, im Landeshaushalt ein bestimmtes Budget für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie dadurch erforderliche Maßnahmen im Biotop- und Artenschutz festzuschreiben.
Langfristig gesehen kostet Klimaschutz immer weniger als kein Klimaschutz: Es wird nicht nur konkret bei den Energiekosten gespart, sondern vor allem verringern sich unabsehbare Folgekosten aufgrund der Auswirkungen der Klimakrise.