Status: | Beschluss |
---|---|
Beschluss durch: | 48. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 29.04.2023 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Tariftreueklausel und verbindliche Umweltkriterien müssen umgehend im Brandenburgischen Vergabegesetz verankert werden!
Beschlusstext
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg fordern, dass noch vor der kommenden Landtagswahl 2024 eine Tariftreueklausel, mit der allgemein wirksame Tarifverträge für die Auftragsausführung vorgegeben werden, sowie verbindliche Umweltkriterien in das Brandenburger Vergabegesetz aufgenommen werden! Firmen, die im Auftrag des Landes arbeiten, müssen zukünftig Arbeitsbedingungen in einer Qualität gewährleisten, die denen von tarifgebundenen Unternehmen entspricht und vom Land vorgegebene Umweltstandards einhalten.
Begründung
Der Landtag hat im Frühjahr 2021 das brandenburgische Vergabegesetz novelliert. Dabei wurden der Vergabemindestlohn auf 13€ erhöht und Umweltkriterien für die Landesebene für verbindlich erklärt. Beschäftigte werden so vor Lohndumping geschützt. Das lässt allerdings die Möglichkeit offen, alle anderen arbeits- und sozialrechtlichen Standards, die tarifgebundene Unternehmer*innen einhalten, zu unterlaufen und auf diese Weise einen Vorteil im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu erzielen. Die von uns angestrebte Tariftreueklausel schützt Arbeitnehmer*innen ebenso wie tarifgebundene Unternehmen. Die Verabredung im Koalitionsvertrag, das Tarifsystem zu stärken, wird auf diesem Weg am besten erreicht.
Die Verbesserung von Arbeitsbedingungen ist nur über Tarifverträge möglich. Deshalb muss, um die Tarifbindung zu steigern, eine Tariftreueklausel im Vergabegesetz verankert werden. Die Umweltkriterien müssen weiter ausgearbeitet und auch für die Kommunen rechtsverbindlich gemacht werden. Weitere Regelungen, wie der zwingende Personalübergang bei ÖPNV-Ausschreibungsverfahren, die Anwendung von Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Normen), stehen ebenso auf der Agenda des Koalitionsvertrages.
Dieser Prozess ist in der Koalition aber ins Stocken geraten. Vor allem ist umstritten, ob die Tariftreueregelung eher das Saarländischen oder dem Berliner Modell folgen soll. Im Saarland legt das Land in Rechtsverordnungen die geforderten Arbeitsbedingungen fest, orientiert an Tarifverträgen. In Berlin listet das Land Tarifverträge auf und fordert von Unternehmen, Arbeitsbedingungen auf diesem Niveau zu gewährleisten. Da Berlin und Brandenburg seit 1992 bereits ein gemeinsames Tarifregister führen, sprechen wir uns dafür aus, dem Berliner Weg zu folgen und dabei das Tarifregister zu nutzen.
Jetzt gilt es den gordischen Knoten zu durchschlagen und noch in diesem Jahr einen Gesetzgebungsprozess in Brandenburg zu starten, der wenigstens die Tariftreueregelung nach Berliner Vorbild und die verbindlichen Umweltkriterien umfasst.