Die Plusbusrichtlinie stößt überall da an ihre Grenzen, wo in dünnbesiedelten Gegenden geringe Nutzer*innenzahlen die Finanzierung eines verlässlichen stündlichen Angebots von 5-20 Uhr unmöglich machen. Das gilt bspw. in der Uckermark, wo eine Verbindung wie die zwischen Templin (Mittelzentrum) und Prenzlau (Kreisstadt) für einen Plusbus zwar prädistiniert (Verbindung zweier Bahnhöfe, ehemalige Bahnverbindung) und aufgrund der Funktion der jeweiligen Stadt für die andere auch zwingend wäre, aber erst jetzt Dank einer zusätzlichen Anschubfinanzierung kommt, die wir als Kompensation für den Wegfall der RB63 erhalten und von der niemand sagen kann, ob sie ausreicht, um das Angebot soweit zu etablieren, dass es später auch ohne geht...
Antrag: | Wir bewegen Brandenburg: nachhaltige Mobilität für Alle! |
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Antragsteller*in: | Patrick Telligmann (KV Uckermark) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 12.04.2023, 01:35 |