Der Passus ist sowohl aus Naturschutzgründen wie aus forstwirtschaftlicher Sicht abzulehnen.
Sicherlich muss das Forstvermehrungsgesetz, das zertifiziertes Forstsaatgut vorschreibt, reformiert und an die aktuellen Bedingungen einer globalisierten Welt angepasst werden. Aber es beruht auf einer EU-Richtlinie, zu deren Umsetzung Deutschland durch die EU-Verträge verpflichtet ist.
Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (1999/105/EG) in nationales Recht. Dabei geht es darum die Qualität von Forstsaatgut sicherzustellen. Es gab in der Vergangenheit einzige Skandale, wo regions- und ortsfremdes Saatgut aus anderen Teilen der Welt in europäischen Forstbaumschulen eingesetzt wurde. Dabei entstanden nicht standortangepasste Pflanzen. Die Auswirkungen auf heimische Arten durch eingeschleppte Krankheiten dabei sind unklar. Ebenso unklar ist, ob qualitativ hochwertiges Holz entsteht. Wer Bäume aus zertifizierten Forstsaatgut kauft und in die Natur bringt, kann sicher sein, dass mensch hier standortangepasste, resiliente Pflanzen bekommt, die später auch gute Hölzer hervorbringen.
Wir wollen gerade auch aus Klimaschutzgründen Holzbauweise fördern. Dann brauchen wir auch qualitätvolles Holz. Und die Wachstumszeiträume im Forst sind eine Sache von Generationen. Das sollte mensch bedenken.
Bitte den Spiegelstrich streichen und ggf. in einem anderen Rahmen grundsätzlich und auf guter fachlicher Grundlage diskutieren!