Antrag: | Der Wasserkrise jetzt entschlossen entgegentreten |
---|---|
Antragsteller*in: | Lars Gindele (KV Potsdam) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2023, 22:51 |
Ä73 zu 3. V10: Der Wasserkrise jetzt entschlossen entgegentreten
Verfahrensvorschlag: Antragstext
In Zeile 54 einfügen:
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
11. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hat im vergangenen Jahr mit einer Arbeitsgruppe die
Wassersituation im Landkreis beraten und Anfang diesen Jahres im anliegenden Bericht
beschrieben. Die Ergebnisse sind alarmierend, denn seit 2017 haben sinkende
Grundwasserspiegel, vermehrte Verdunstung und weniger Regen dazu geführt, dass
keine Grundwasserneubildung mehr stattfindet. Als eine weitere Folge des
menschengemachten Klimawandels führt dies zu einer Wasserkrise, der
entschlossen zu begegnen ist.
Die LDK möge daher beschließen:
Sinkende Grundwasserstände und geringe Niederschläge gehören im Land Brandenburg
zu den frühen Auswirkungen der Klimakrise. Die Landesregierung und der Landtag
werden aufgefordert, noch in der laufenden Legislaturperiode grundlegende Änderungen
an der das Wasser betreffenden Gesetzgebung und insbesondere am Niedrigwasser-
konzept herbeizuführen.
Unter Anderem sollten folgende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden:
1. Die Grundwasserdaten und Wasserentnahmedaten sollen durchgängig und für jeden
transparent öffentlich dargestellt werden, um damit die dramatischen Veränderungen
besser lokalisierbar zu machen. Das geeignete Instrument dazu ist das elektronische
Wasserbuch sowie die Auskunftsplattform Wasser. Notwendige Schnittstellen sind durch
die Landesregierung zur Verfügung zu stellen und mit Wasserbehörden sowie
Wasserversorgern abzustimmen. Bisher existieren keine einheitlichen Schnittstellen
zwischen den verschiedenen Systemen der Unteren Wasserbehörden. Zum Teil werden
die Daten händisch und auch doppelt erfasst.
2. Die Grundwasserlage und die Situation der Oberflächengewässer sind sehr ernst und
lokal teils dramatischen Veränderungen unterlegen. Deshalb muss die Landnutzung
umgehend verändert und grundwasserschützende Maßnahmen eingeleitet werden, u.a.
folgende:
- flächendeckende Vegetation
- kleinteiligere Strukturen
- Reduzierung der Flächenversiegelung
- Reform der Agrarförderung hin zur ökologischer, wasserhaltender und wassersparender Landwirtschaft, wie bspw. Agroforst und pfluglose Bodenbearbeitung
3. Die Gewässer- und Anlagenunterhaltung muss reformiert werden u.a. durch
- Gräbenverfüllungen und eine konzeptionelle Vereinfachung von Stauumgestaltungen
- Vereinheitlichung der Stauhaltung durch gleiche Winter- und Sommerstaue
- gezielter und unbürokratischer Einsatz von EU-Mitteln für Stauerneuerungen
- Verzicht auf Planfeststellungen
- Förderung des Wassermanagements in den Wasser- und Bodenverbänden zur gezielten Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts
4. Begleitender und beschleunigter Waldumbau
- auf Hochflächen, um die Grundwasserneubildung zu fördern
- Zulassung auch von nicht zertifizierten Pflanzungen
- jeden Tropfen Wasser zurückhalten und dem Grundwasser zuführen
5. Schaffung von rechtlichen Grundlagen, um die alternative Nutzung von Grauwasser
sowie Mehrfachnutzung stärker in den Vordergrund zu stellen. Darüber hinaus soll die
Nutzung wertvoller Abwasserressourcen, u.a. Klarwasserabläufe aus Kläranlagen, zur
Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts durch Stauhaltung erreicht werden, statt diese wie bisher einfach abzuleiten.
6. Einrichtung von natürlichen Rückhalteräumen zur Aufnahme von Niederschlägen,
verpflichtende Rückhaltung von Dachflächenabflüssen mit grundsätzlicher Trennung vom
Kanalisationsnetz und verpflichtende Prüfung der Versickerung von
Niederschlagsabflüssen bei den Straßenplanungen des Landes. Dies muss Vorrang
haben vor Kanalbau und Ableitung
7. Reform der Regelung in Par. 40 Bbg. WG Die Annahme einer Quote von 93% zur
wiedereingeleiteten Wassermenge bei offener Beregnung, z.B. in der Landwirtschaft, ist aufgrund der gestiegenen Lufttemperaturen und der damit höheren Verdunstungen, nicht mehr zeitgemäß. Prüfung und Kontrolle der installierten Förderaggregate der Brunnen zur Beregnung (in der Landwirtschaft) mit den angegeben und erfassten Grundwasserentnahmemengen (Plausibilitätskontrolle)
8. Unterstützung von Fassadenbegrünungen und dem Bau von vertikalen PV-Elementen
an Gebäuden zur ganzjährigen Stromerzeugung.
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
11. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
Antragstext
In Zeile 54 einfügen:
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
10. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hat im vergangenen Jahr mit einer Arbeitsgruppe die
Wassersituation im Landkreis beraten und Anfang diesen Jahres im anliegenden Bericht
beschrieben. Die Ergebnisse sind alarmierend, denn seit 2017 haben sinkende
Grundwasserspiegel, vermehrte Verdunstung und weniger Regen dazu geführt, dass
keine Grundwasserneubildung mehr stattfindet. Als eine weitere Folge des
menschengemachten Klimawandels führt dies zu einer Wasserkrise, der
entschlossen zu begegnen ist.
Die LDK möge daher beschließen:
Sinkende Grundwasserstände und geringe Niederschläge gehören im Land Brandenburg
zu den frühen Auswirkungen der Klimakrise. Die Landesregierung und der Landtag
werden aufgefordert, noch in der laufenden Legislaturperiode grundlegende Änderungen
an der das Wasser betreffenden Gesetzgebung und insbesondere am Niedrigwasser-
konzept herbeizuführen.
Unter Anderem sollten folgende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden:
1. Die Grundwasserdaten und Wasserentnahmedaten sollen durchgängig und für jeden
transparent öffentlich dargestellt werden, um damit die dramatischen Veränderungen
besser lokalisierbar zu machen. Das geeignete Instrument dazu ist das elektronische
Wasserbuch sowie die Auskunftsplattform Wasser. Notwendige Schnittstellen sind durch
die Landesregierung zur Verfügung zu stellen und mit Wasserbehörden sowie
Wasserversorgern abzustimmen. Bisher existieren keine einheitlichen Schnittstellen
zwischen den verschiedenen Systemen der Unteren Wasserbehörden. Zum Teil werden
die Daten händisch und auch doppelt erfasst.
2. Die Grundwasserlage und die Situation der Oberflächengewässer sind sehr ernst und
lokal teils dramatischen Veränderungen unterlegen. Deshalb muss die Landnutzung
umgehend verändert und grundwasserschützende Maßnahmen eingeleitet werden, u.a.
folgende:
- flächendeckende Vegetation
- kleinteiligere Strukturen
- Reduzierung der Flächenversiegelung
- Reform der Agrarförderung hin zur ökologischer, wasserhaltender und wassersparender Landwirtschaft, wie bspw. Agroforst und pfluglose Bodenbearbeitung
3. Die Gewässer- und Anlagenunterhaltung muss reformiert werden u.a. durch
- Gräbenverfüllungen und eine konzeptionelle Vereinfachung von Stauumgestaltungen
- Vereinheitlichung der Stauhaltung durch gleiche Winter- und Sommerstaue
- gezielter und unbürokratischer Einsatz von EU-Mitteln für Stauerneuerungen
- Verzicht auf Planfeststellungen
- Förderung des Wassermanagements in den Wasser- und Bodenverbänden zur gezielten Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts
4. Begleitender und beschleunigter Waldumbau
- auf Hochflächen, um die Grundwasserneubildung zu fördern
- Zulassung auch von nicht zertifizierten Pflanzungen
- jeden Tropfen Wasser zurückhalten und dem Grundwasser zuführen
5. Schaffung von rechtlichen Grundlagen, um die alternative Nutzung von Grauwasser
sowie Mehrfachnutzung stärker in den Vordergrund zu stellen. Darüber hinaus soll die
Nutzung wertvoller Abwasserressourcen, u.a. Klarwasserabläufe aus Kläranlagen, zur
Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts durch Stauhaltung erreicht werden, statt diese wie bisher einfach abzuleiten.
6. Einrichtung von natürlichen Rückhalteräumen zur Aufnahme von Niederschlägen,
verpflichtende Rückhaltung von Dachflächenabflüssen mit grundsätzlicher Trennung vom
Kanalisationsnetz und verpflichtende Prüfung der Versickerung von
Niederschlagsabflüssen bei den Straßenplanungen des Landes. Dies muss Vorrang
haben vor Kanalbau und Ableitung
7. Reform der Regelung in Par. 40 Bbg. WG Die Annahme einer Quote von 93% zur
wiedereingeleiteten Wassermenge bei offener Beregnung, z.B. in der Landwirtschaft, ist aufgrund der gestiegenen Lufttemperaturen und der damit höheren Verdunstungen, nicht mehr zeitgemäß. Prüfung und Kontrolle der installierten Förderaggregate der Brunnen zur Beregnung (in der Landwirtschaft) mit den angegeben und erfassten Grundwasserentnahmemengen (Plausibilitätskontrolle)
8. Unterstützung von Fassadenbegrünungen und dem Bau von vertikalen PV-Elementen
an Gebäuden zur ganzjährigen Stromerzeugung.
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
10. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
In Zeile 54 einfügen:
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
11. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hat im vergangenen Jahr mit einer Arbeitsgruppe die
Wassersituation im Landkreis beraten und Anfang diesen Jahres im anliegenden Bericht
beschrieben. Die Ergebnisse sind alarmierend, denn seit 2017 haben sinkende
Grundwasserspiegel, vermehrte Verdunstung und weniger Regen dazu geführt, dass
keine Grundwasserneubildung mehr stattfindet. Als eine weitere Folge des
menschengemachten Klimawandels führt dies zu einer Wasserkrise, der
entschlossen zu begegnen ist.
Die LDK möge daher beschließen:
Sinkende Grundwasserstände und geringe Niederschläge gehören im Land Brandenburg
zu den frühen Auswirkungen der Klimakrise. Die Landesregierung und der Landtag
werden aufgefordert, noch in der laufenden Legislaturperiode grundlegende Änderungen
an der das Wasser betreffenden Gesetzgebung und insbesondere am Niedrigwasser-
konzept herbeizuführen.
Unter Anderem sollten folgende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden:
1. Die Grundwasserdaten und Wasserentnahmedaten sollen durchgängig und für jeden
transparent öffentlich dargestellt werden, um damit die dramatischen Veränderungen
besser lokalisierbar zu machen. Das geeignete Instrument dazu ist das elektronische
Wasserbuch sowie die Auskunftsplattform Wasser. Notwendige Schnittstellen sind durch
die Landesregierung zur Verfügung zu stellen und mit Wasserbehörden sowie
Wasserversorgern abzustimmen. Bisher existieren keine einheitlichen Schnittstellen
zwischen den verschiedenen Systemen der Unteren Wasserbehörden. Zum Teil werden
die Daten händisch und auch doppelt erfasst.
2. Die Grundwasserlage und die Situation der Oberflächengewässer sind sehr ernst und
lokal teils dramatischen Veränderungen unterlegen. Deshalb muss die Landnutzung
umgehend verändert und grundwasserschützende Maßnahmen eingeleitet werden, u.a.
folgende:
- flächendeckende Vegetation
- kleinteiligere Strukturen
- Reduzierung der Flächenversiegelung
- Reform der Agrarförderung hin zur ökologischer, wasserhaltender und wassersparender Landwirtschaft, wie bspw. Agroforst und pfluglose Bodenbearbeitung
3. Die Gewässer- und Anlagenunterhaltung muss reformiert werden u.a. durch
- Gräbenverfüllungen und eine konzeptionelle Vereinfachung von Stauumgestaltungen
- Vereinheitlichung der Stauhaltung durch gleiche Winter- und Sommerstaue
- gezielter und unbürokratischer Einsatz von EU-Mitteln für Stauerneuerungen
- Verzicht auf Planfeststellungen
- Förderung des Wassermanagements in den Wasser- und Bodenverbänden zur gezielten Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts
4. Begleitender und beschleunigter Waldumbau
- auf Hochflächen, um die Grundwasserneubildung zu fördern
- Zulassung auch von nicht zertifizierten Pflanzungen
- jeden Tropfen Wasser zurückhalten und dem Grundwasser zuführen
5. Schaffung von rechtlichen Grundlagen, um die alternative Nutzung von Grauwasser
sowie Mehrfachnutzung stärker in den Vordergrund zu stellen. Darüber hinaus soll die
Nutzung wertvoller Abwasserressourcen, u.a. Klarwasserabläufe aus Kläranlagen, zur
Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts durch Stauhaltung erreicht werden, statt diese wie bisher einfach abzuleiten.
6. Einrichtung von natürlichen Rückhalteräumen zur Aufnahme von Niederschlägen,
verpflichtende Rückhaltung von Dachflächenabflüssen mit grundsätzlicher Trennung vom
Kanalisationsnetz und verpflichtende Prüfung der Versickerung von
Niederschlagsabflüssen bei den Straßenplanungen des Landes. Dies muss Vorrang
haben vor Kanalbau und Ableitung
7. Reform der Regelung in Par. 40 Bbg. WG Die Annahme einer Quote von 93% zur
wiedereingeleiteten Wassermenge bei offener Beregnung, z.B. in der Landwirtschaft, ist aufgrund der gestiegenen Lufttemperaturen und der damit höheren Verdunstungen, nicht mehr zeitgemäß. Prüfung und Kontrolle der installierten Förderaggregate der Brunnen zur Beregnung (in der Landwirtschaft) mit den angegeben und erfassten Grundwasserentnahmemengen (Plausibilitätskontrolle)
8. Unterstützung von Fassadenbegrünungen und dem Bau von vertikalen PV-Elementen
an Gebäuden zur ganzjährigen Stromerzeugung.
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
11. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
Antragstext
In Zeile 54 einfügen:
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
10. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hat im vergangenen Jahr mit einer Arbeitsgruppe die
Wassersituation im Landkreis beraten und Anfang diesen Jahres im anliegenden Bericht
beschrieben. Die Ergebnisse sind alarmierend, denn seit 2017 haben sinkende
Grundwasserspiegel, vermehrte Verdunstung und weniger Regen dazu geführt, dass
keine Grundwasserneubildung mehr stattfindet. Als eine weitere Folge des
menschengemachten Klimawandels führt dies zu einer Wasserkrise, der
entschlossen zu begegnen ist.
Die LDK möge daher beschließen:
Sinkende Grundwasserstände und geringe Niederschläge gehören im Land Brandenburg
zu den frühen Auswirkungen der Klimakrise. Die Landesregierung und der Landtag
werden aufgefordert, noch in der laufenden Legislaturperiode grundlegende Änderungen
an der das Wasser betreffenden Gesetzgebung und insbesondere am Niedrigwasser-
konzept herbeizuführen.
Unter Anderem sollten folgende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden:
1. Die Grundwasserdaten und Wasserentnahmedaten sollen durchgängig und für jeden
transparent öffentlich dargestellt werden, um damit die dramatischen Veränderungen
besser lokalisierbar zu machen. Das geeignete Instrument dazu ist das elektronische
Wasserbuch sowie die Auskunftsplattform Wasser. Notwendige Schnittstellen sind durch
die Landesregierung zur Verfügung zu stellen und mit Wasserbehörden sowie
Wasserversorgern abzustimmen. Bisher existieren keine einheitlichen Schnittstellen
zwischen den verschiedenen Systemen der Unteren Wasserbehörden. Zum Teil werden
die Daten händisch und auch doppelt erfasst.
2. Die Grundwasserlage und die Situation der Oberflächengewässer sind sehr ernst und
lokal teils dramatischen Veränderungen unterlegen. Deshalb muss die Landnutzung
umgehend verändert und grundwasserschützende Maßnahmen eingeleitet werden, u.a.
folgende:
- flächendeckende Vegetation
- kleinteiligere Strukturen
- Reduzierung der Flächenversiegelung
- Reform der Agrarförderung hin zur ökologischer, wasserhaltender und wassersparender Landwirtschaft, wie bspw. Agroforst und pfluglose Bodenbearbeitung
3. Die Gewässer- und Anlagenunterhaltung muss reformiert werden u.a. durch
- Gräbenverfüllungen und eine konzeptionelle Vereinfachung von Stauumgestaltungen
- Vereinheitlichung der Stauhaltung durch gleiche Winter- und Sommerstaue
- gezielter und unbürokratischer Einsatz von EU-Mitteln für Stauerneuerungen
- Verzicht auf Planfeststellungen
- Förderung des Wassermanagements in den Wasser- und Bodenverbänden zur gezielten Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts
4. Begleitender und beschleunigter Waldumbau
- auf Hochflächen, um die Grundwasserneubildung zu fördern
- Zulassung auch von nicht zertifizierten Pflanzungen
- jeden Tropfen Wasser zurückhalten und dem Grundwasser zuführen
5. Schaffung von rechtlichen Grundlagen, um die alternative Nutzung von Grauwasser
sowie Mehrfachnutzung stärker in den Vordergrund zu stellen. Darüber hinaus soll die
Nutzung wertvoller Abwasserressourcen, u.a. Klarwasserabläufe aus Kläranlagen, zur
Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts durch Stauhaltung erreicht werden, statt diese wie bisher einfach abzuleiten.
6. Einrichtung von natürlichen Rückhalteräumen zur Aufnahme von Niederschlägen,
verpflichtende Rückhaltung von Dachflächenabflüssen mit grundsätzlicher Trennung vom
Kanalisationsnetz und verpflichtende Prüfung der Versickerung von
Niederschlagsabflüssen bei den Straßenplanungen des Landes. Dies muss Vorrang
haben vor Kanalbau und Ableitung
7. Reform der Regelung in Par. 40 Bbg. WG Die Annahme einer Quote von 93% zur
wiedereingeleiteten Wassermenge bei offener Beregnung, z.B. in der Landwirtschaft, ist aufgrund der gestiegenen Lufttemperaturen und der damit höheren Verdunstungen, nicht mehr zeitgemäß. Prüfung und Kontrolle der installierten Förderaggregate der Brunnen zur Beregnung (in der Landwirtschaft) mit den angegeben und erfassten Grundwasserentnahmemengen (Plausibilitätskontrolle)
8. Unterstützung von Fassadenbegrünungen und dem Bau von vertikalen PV-Elementen
an Gebäuden zur ganzjährigen Stromerzeugung.
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
10. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
In Zeile 54 einfügen:
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
10. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.
Der Kreistag Potsdam-Mittelmark hat im vergangenen Jahr mit einer Arbeitsgruppe die
Wassersituation im Landkreis beraten und Anfang diesen Jahres im anliegenden Bericht
beschrieben. Die Ergebnisse sind alarmierend, denn seit 2017 haben sinkende
Grundwasserspiegel, vermehrte Verdunstung und weniger Regen dazu geführt, dass
keine Grundwasserneubildung mehr stattfindet. Als eine weitere Folge des
menschengemachten Klimawandels führt dies zu einer Wasserkrise, der
entschlossen zu begegnen ist.
Die LDK möge daher beschließen:
Sinkende Grundwasserstände und geringe Niederschläge gehören im Land Brandenburg
zu den frühen Auswirkungen der Klimakrise. Die Landesregierung und der Landtag
werden aufgefordert, noch in der laufenden Legislaturperiode grundlegende Änderungen
an der das Wasser betreffenden Gesetzgebung und insbesondere am Niedrigwasser-
konzept herbeizuführen.
Unter Anderem sollten folgende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden:
1. Die Grundwasserdaten und Wasserentnahmedaten sollen durchgängig und für jeden
transparent öffentlich dargestellt werden, um damit die dramatischen Veränderungen
besser lokalisierbar zu machen. Das geeignete Instrument dazu ist das elektronische
Wasserbuch sowie die Auskunftsplattform Wasser. Notwendige Schnittstellen sind durch
die Landesregierung zur Verfügung zu stellen und mit Wasserbehörden sowie
Wasserversorgern abzustimmen. Bisher existieren keine einheitlichen Schnittstellen
zwischen den verschiedenen Systemen der Unteren Wasserbehörden. Zum Teil werden
die Daten händisch und auch doppelt erfasst.
2. Die Grundwasserlage und die Situation der Oberflächengewässer sind sehr ernst und
lokal teils dramatischen Veränderungen unterlegen. Deshalb muss die Landnutzung
umgehend verändert und grundwasserschützende Maßnahmen eingeleitet werden, u.a.
folgende:
- flächendeckende Vegetation
- kleinteiligere Strukturen
- Reduzierung der Flächenversiegelung
- Reform der Agrarförderung hin zur ökologischer, wasserhaltender und wassersparender Landwirtschaft, wie bspw. Agroforst und pfluglose Bodenbearbeitung
3. Die Gewässer- und Anlagenunterhaltung muss reformiert werden u.a. durch
- Gräbenverfüllungen und eine konzeptionelle Vereinfachung von Stauumgestaltungen
- Vereinheitlichung der Stauhaltung durch gleiche Winter- und Sommerstaue
- gezielter und unbürokratischer Einsatz von EU-Mitteln für Stauerneuerungen
- Verzicht auf Planfeststellungen
- Förderung des Wassermanagements in den Wasser- und Bodenverbänden zur gezielten Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts
4. Begleitender und beschleunigter Waldumbau
- auf Hochflächen, um die Grundwasserneubildung zu fördern
- Zulassung auch von nicht zertifizierten Pflanzungen
- jeden Tropfen Wasser zurückhalten und dem Grundwasser zuführen
5. Schaffung von rechtlichen Grundlagen, um die alternative Nutzung von Grauwasser
sowie Mehrfachnutzung stärker in den Vordergrund zu stellen. Darüber hinaus soll die
Nutzung wertvoller Abwasserressourcen, u.a. Klarwasserabläufe aus Kläranlagen, zur
Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts durch Stauhaltung erreicht werden, statt diese wie bisher einfach abzuleiten.
6. Einrichtung von natürlichen Rückhalteräumen zur Aufnahme von Niederschlägen,
verpflichtende Rückhaltung von Dachflächenabflüssen mit grundsätzlicher Trennung vom
Kanalisationsnetz und verpflichtende Prüfung der Versickerung von
Niederschlagsabflüssen bei den Straßenplanungen des Landes. Dies muss Vorrang
haben vor Kanalbau und Ableitung
7. Reform der Regelung in Par. 40 Bbg. WG Die Annahme einer Quote von 93% zur
wiedereingeleiteten Wassermenge bei offener Beregnung, z.B. in der Landwirtschaft, ist aufgrund der gestiegenen Lufttemperaturen und der damit höheren Verdunstungen, nicht mehr zeitgemäß. Prüfung und Kontrolle der installierten Förderaggregate der Brunnen zur Beregnung (in der Landwirtschaft) mit den angegeben und erfassten Grundwasserentnahmemengen (Plausibilitätskontrolle)
8. Unterstützung von Fassadenbegrünungen und dem Bau von vertikalen PV-Elementen
an Gebäuden zur ganzjährigen Stromerzeugung.
9. Erstellung eines Zukunft-Konzepts für Schwammstädte
10. Prüfung, inwiefern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) dahingehend möglich ist, dass Gemeinden die Wassergebühren unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße linerar staffeln können. Dadurch kann ein Anreiz zum sparsamen Wasserverbrauch gesetzt und übermäßiger Verbrauch eingeschränkt werden.