Antrag: | Statut für eine vielfältige Partei |
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Antragsteller*in: | Linda Weiß (KV Oberhavel) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.04.2023, 11:15 |
Ä93 zu S1: Statut für eine vielfältige Partei
Antragstext
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Unsere Parteistrukturen müssen verständlich, zugänglich und durchlässig sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende gesellschaftliche Strukturen sichtbar, indem wir sie kontinuierlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinterfragen. Wir stärken in unserer Partei geschützte Räume, in denen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig unterstützen können.
Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei. Auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen sind wir offen für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven aus der ganzen Breite der Gesellschaft sind wichtig für uns. So finden wir als Partei umfassende Antworten auf Fragen, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.
Deswegen ist es unsere Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie inklusiv und nicht diskriminierend wirken. Weder in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, die Neurodiversität, den Wohnort, den Beschäftigungsstatus, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft .
Unsere Parteistrukturen müssen verständlich, zugänglich und durchlässig sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende gesellschaftliche Strukturen sichtbar, indem wir sie kontinuierlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinterfragen. Wir stärken in unserer Partei geschützte Räume, in denen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig unterstützen können.
Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen sollte mindestens ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene entsprechen. Auch in Brandenburg wollen wir die Vielfältigkeit der Menschen sichtbar abbilden. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken. Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt.
§1 Repräsentation
1. Der Landesvorstand wird, basierend auf der wissenschaftlichen Untersuchung der Bundespartei, regelmäßig die Zusammensetzung der Parteigremien und -strukturen und Diskriminierungserfahrungen in der Partei evaluieren, Maßnahmen zur Förderung der innerparteilichen Vielfalt implementieren und die Umsetzung des Vielfaltsstatuts befördern. Mitgliederumfragen des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg haben entsprechend Fragen zu den verschiedenen vielfaltspolitischen Aspekten zu beinhalten.
2. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.
§ 2 Versammlungen
1. Präsidien sollen möglichst vielfältig besetzt werden. Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, werden bei der Besetzung vorrangig berücksichtigt.
2. Bei Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg organisiert werden, wird darauf geachtet, dass die Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
3. Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst neben dem physischen Zugang u.a. auch zeitliche, finanzielle und soziale Faktoren. Die Landespartei stellt sicher, dass alle Parteiveranstaltungen für Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, eine sichere Umgebung darstellen. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
4. Um die finanziellen Hürden weitestgehend zu senken, wird Mitgliedern, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg zu Gremien oder Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN delegiert werden, grundsätzlich eine Vorschussoption angeboten. Wenn gewünscht, sollen erstattbare Kosten, direkt vom Landesverband getragen werden.
§ 3 Diskriminierungsschutz in Beschäftigungsverhältnissen
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
2. Dazu sind Stellenausschreibungen so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.
3. In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Eignung bevorzugt.
4. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partner*innen und Dienstleister*innen wird angestrebt, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partner*innen, Organisationen und/oder Dienstleister*innen vertreten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg Vielfalt als Wert.
5. Kommt es zu Vorfällen von Diskriminierung sei es bei Angestellten oder externen Partner*innen, ist es die Aufgabe des Landesvorstandes, diese Vorfälle deutlich zur Sprache zu bringen und für eine angemessene Behandlung zu sorgen. Näheres regelt der Landesvorstand.
6. Um die Vielfaltskompetenz des Personals der Landesgeschäftsstelle auszubauen, werden einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen angeregt und aus eigenen Mitteln gefördert.
§ 4 Empowerment (Stärkung) und Weiterbildung
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg schafft Angebote zum Empowerment (Stärkung) von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.
2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung. Alle Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen im Landesverband und in den Kreisverbänden sollen an mindestens einer solcher Maßnahmen innerhalb ihrer Amtszeit (2 Jahre) teilnehmen. Der Landesverband unterstützt dabei die Kreisverbände.
3. Der Landesverband stellt in Zusammenarbeit mit der Bundespartei für die in Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben Mittel zur Verfügung.
§ 5 Delegation zum Diversitätsrat
1. Der Landesverband entsendet ein Mitglied des Landesvorstandes und ein Basismitglied in den Diversitätsrat des Bundesverbandes zu jeder Sitzung des Diversitätsrates.
2. Eine Bewerbung für die Basisdelegation steht jedem Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg auf der Landesdelegiertenkonferenz offen. Für die Delegation des Landesvorstandes wählt der Landesvorstand selbst (vgl. Wahlordnung). Für jede Delegation sind Ersatzdelegierte zu wählen. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten.
3. Die Delegation wird alle 2 Jahre auf einem Landesparteitag gewählt.
4. Die Delegierten berichten regelmäßig dem Landesvorstand und der Landespartei über die Arbeit des Diversitätsrates.
§ 6 Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)
Vielfalt ist ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, das von allen Landesarbeitsgemeinschaften gemeinsam mit dem Landesvorstand bearbeitet werden soll.
§ 7 Vielfaltspolitische Sprecher*in
1. Im Landesvorstand wird ein*e vielfaltspolitische Sprecher*in benannt.
2. Die*Der vielfaltspolitische Sprecher*in hat die Aufgabe die Vielfaltspolitik im Landesverband zu begleiten und sich gegen Diskriminierung einzusetzen. Sie*Er ist Ansprechperson für Aufklärung und Bewusstseinsschaffung. Die*Der vielfaltspolitische Sprecher*in ist zuständig für die Sichtbarmachung von der Vielfalt des Landesverbandes, priorisiert und repräsentiert diese.
§ 8 Vielfaltsreferent*in
1. In der Landesgeschäftsstelle wird das Thema Vielfalt in der Zuständigkeit einer Stelle verankert. Der Landesvorstand sieht dafür in der Haushaltsaufstellung für die Personalplanung Mittel vor.
2. Die*Der Vielfaltsreferent*in entwickelt in Zusammenarbeit mit der*dem vielfaltspolitischen Sprecher*in Maßnahmen, die Empowerment und Antidiskriminierung fördern. Die Maßnahmen tragen zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe bei. Der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg und in der Gesellschaft wird dadurch Rechnung getragen. Der*Die Vielfaltsreferent*in soll diese Maßnahmen auswerten.
3. Die*Der Vielfaltsreferent*in soll Kreis- und Ortsverbände sowie Gremien beraten.
§ 9 Geltung
1. Das Vielfaltsstatut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
2. Die Kreis- und Ortsverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.
In Zeile 4 einfügen:
Unsere Parteistrukturen müssen verständlich, zugänglich und durchlässig sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende gesellschaftliche Strukturen sichtbar, indem wir sie kontinuierlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinterfragen. Wir stärken in unserer Partei geschützte Räume, in denen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig unterstützen können.
Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei. Auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen sind wir offen für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven aus der ganzen Breite der Gesellschaft sind wichtig für uns. So finden wir als Partei umfassende Antworten auf Fragen, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.
Deswegen ist es unsere Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie inklusiv und nicht diskriminierend wirken. Weder in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, die Neurodiversität, den Wohnort, den Beschäftigungsstatus, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft .
Unsere Parteistrukturen müssen verständlich, zugänglich und durchlässig sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende gesellschaftliche Strukturen sichtbar, indem wir sie kontinuierlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinterfragen. Wir stärken in unserer Partei geschützte Räume, in denen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig unterstützen können.
Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen sollte mindestens ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene entsprechen. Auch in Brandenburg wollen wir die Vielfältigkeit der Menschen sichtbar abbilden. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken. Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt.
§1 Repräsentation
1. Der Landesvorstand wird, basierend auf der wissenschaftlichen Untersuchung der Bundespartei, regelmäßig die Zusammensetzung der Parteigremien und -strukturen und Diskriminierungserfahrungen in der Partei evaluieren, Maßnahmen zur Förderung der innerparteilichen Vielfalt implementieren und die Umsetzung des Vielfaltsstatuts befördern. Mitgliederumfragen des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg haben entsprechend Fragen zu den verschiedenen vielfaltspolitischen Aspekten zu beinhalten.
2. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.
§ 2 Versammlungen
1. Präsidien sollen möglichst vielfältig besetzt werden. Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, werden bei der Besetzung vorrangig berücksichtigt.
2. Bei Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg organisiert werden, wird darauf geachtet, dass die Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
3. Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst neben dem physischen Zugang u.a. auch zeitliche, finanzielle und soziale Faktoren. Die Landespartei stellt sicher, dass alle Parteiveranstaltungen für Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, eine sichere Umgebung darstellen. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
4. Um die finanziellen Hürden weitestgehend zu senken, wird Mitgliedern, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg zu Gremien oder Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN delegiert werden, grundsätzlich eine Vorschussoption angeboten. Wenn gewünscht, sollen erstattbare Kosten, direkt vom Landesverband getragen werden.
§ 3 Diskriminierungsschutz in Beschäftigungsverhältnissen
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
2. Dazu sind Stellenausschreibungen so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.
3. In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Eignung bevorzugt.
4. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partner*innen und Dienstleister*innen wird angestrebt, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partner*innen, Organisationen und/oder Dienstleister*innen vertreten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg Vielfalt als Wert.
5. Kommt es zu Vorfällen von Diskriminierung sei es bei Angestellten oder externen Partner*innen, ist es die Aufgabe des Landesvorstandes, diese Vorfälle deutlich zur Sprache zu bringen und für eine angemessene Behandlung zu sorgen. Näheres regelt der Landesvorstand.
6. Um die Vielfaltskompetenz des Personals der Landesgeschäftsstelle auszubauen, werden einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen angeregt und aus eigenen Mitteln gefördert.
§ 4 Empowerment (Stärkung) und Weiterbildung
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg schafft Angebote zum Empowerment (Stärkung) von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.
2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung. Alle Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen im Landesverband und in den Kreisverbänden sollen an mindestens einer solcher Maßnahmen innerhalb ihrer Amtszeit (2 Jahre) teilnehmen. Der Landesverband unterstützt dabei die Kreisverbände.
3. Der Landesverband stellt in Zusammenarbeit mit der Bundespartei für die in Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben Mittel zur Verfügung.
§ 5 Delegation zum Diversitätsrat
1. Der Landesverband entsendet ein Mitglied des Landesvorstandes und ein Basismitglied in den Diversitätsrat des Bundesverbandes zu jeder Sitzung des Diversitätsrates.
2. Eine Bewerbung für die Basisdelegation steht jedem Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg auf der Landesdelegiertenkonferenz offen. Für die Delegation des Landesvorstandes wählt der Landesvorstand selbst (vgl. Wahlordnung). Für jede Delegation sind Ersatzdelegierte zu wählen. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten.
3. Die Delegation wird alle 2 Jahre auf einem Landesparteitag gewählt.
4. Die Delegierten berichten regelmäßig dem Landesvorstand und der Landespartei über die Arbeit des Diversitätsrates.
§ 6 Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)
Vielfalt ist ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, das von allen Landesarbeitsgemeinschaften gemeinsam mit dem Landesvorstand bearbeitet werden soll.
§ 7 Vielfaltspolitische Sprecher*in
1. Im Landesvorstand wird ein*e vielfaltspolitische Sprecher*in benannt.
2. Die*Der vielfaltspolitische Sprecher*in hat die Aufgabe die Vielfaltspolitik im Landesverband zu begleiten und sich gegen Diskriminierung einzusetzen. Sie*Er ist Ansprechperson für Aufklärung und Bewusstseinsschaffung. Die*Der vielfaltspolitische Sprecher*in ist zuständig für die Sichtbarmachung von der Vielfalt des Landesverbandes, priorisiert und repräsentiert diese.
§ 8 Vielfaltsreferent*in
1. In der Landesgeschäftsstelle wird das Thema Vielfalt in der Zuständigkeit einer Stelle verankert. Der Landesvorstand sieht dafür in der Haushaltsaufstellung für die Personalplanung Mittel vor.
2. Die*Der Vielfaltsreferent*in entwickelt in Zusammenarbeit mit der*dem vielfaltspolitischen Sprecher*in Maßnahmen, die Empowerment und Antidiskriminierung fördern. Die Maßnahmen tragen zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe bei. Der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg und in der Gesellschaft wird dadurch Rechnung getragen. Der*Die Vielfaltsreferent*in soll diese Maßnahmen auswerten.
3. Die*Der Vielfaltsreferent*in soll Kreis- und Ortsverbände sowie Gremien beraten.
§ 9 Geltung
1. Das Vielfaltsstatut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
2. Die Kreis- und Ortsverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.