Antrag: | Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen und Netzentgelte fair gestalten |
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Antragsteller*in: | Steffi Bernsee (KV Barnim) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2023, 21:41 |
Ä65 zu 6. V14: Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen und Netzentgelte fair gestalten
Verfahrensvorschlag: Antragstext
In Zeile 5:
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können vom Betreiber an die Gemeinde fließengezahlt werden. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 €EUR im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 €EUR pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.
Antragstext
In Zeile 5:
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können an die Gemeinde fließenzurück gegeben werden. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 €EUR im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 €EUR pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.
In Zeile 5:
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können vom Betreiber an die Gemeinde fließengezahlt werden. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 €EUR im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 €EUR pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.
Antragstext
In Zeile 5:
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können an die Gemeinde fließenzurück gegeben werden. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 €EUR im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 €EUR pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.
In Zeile 5:
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können an die Gemeinde fließenzurück gegeben werden. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 €EUR im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 €EUR pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.