Antrag: | Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen und Netzentgelte fair gestalten |
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Antragsteller*in: | Steffi Bernsee (KV Barnim) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2023, 21:36 |
Ä64 zu 6. V14: Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen und Netzentgelte fair gestalten
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag: Antragstext
In Zeile 4:
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). JeFür jede neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.
Antragstext
In Zeile 4:
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). JePro neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.
In Zeile 4:
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). JeFür jede neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.
Antragstext
In Zeile 4:
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). JePro neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.
In Zeile 4:
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). JePro neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.