6. V14NEU: Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen und Netzentgelte fair gestalten
Antragsteller*in: | Patrick Telligmann (KV Uckermark) |
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Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Antragshistorie: | Version 1(31.03.2023) Version 1(09.05.2023) |
Antragsteller*in: | Patrick Telligmann (KV Uckermark) |
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Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Antragshistorie: | Version 1(31.03.2023) Version 1(09.05.2023) Version 1 |
Nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 hat eine neue Führung die Amtsgeschäfte im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernommen. Diese befreit seitdem die Energiewende sukzessive von den Fesseln, die ihr die Vorgängerregierungen angelegt haben. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für den Ausstieg aus der klimaschädlichen Braunkohle bis 2030 – auch im Osten.
Nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 hat eine neue FührungLeitung die Amtsgeschäfte im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernommen. Diese befreit seitdem die Energiewende sukzessive von den Fesseln, die ihr die Vorgängerregierungen angelegt haben. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für den Ausstieg aus der klimaschädlichen Braunkohle bis 2030 – auch im Osten.
Brandenburg ist bei der Produktion von Wind- und Sonnenenergie schon lange in der Spitzengruppe dabei. Die große Verfügbarkeit geeigneter Flächen ist eine Chance für nachhaltige Energieerzeugung und auch für die lokale Wirtschaft. Bei Firmenansiedlungen ist die Verfügbarkeit von grünem (weil günstigem) Strom inzwischen ein entscheidender Standortfaktor.
Finanzielle Potentiale der Energiewende nutzen
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). Je neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). JePro neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse.
Die Energiewende schafft Klimaschutz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Sie kann und soll aber auch die lokale Wertschöpfung stärken. In Brandenburg gilt schon seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). Je neu errichteter oder repowerter Windkraftanlage fließen im Jahr 10.000 Euro in die Gemeindekasse. Die Landtagsfraktion arbeitet daran, diesen „Windeuro“ stärker an der produzierten Strommenge zu orientieren, um einen Anreiz zu geben möglichst effektive Anlagen aufzustellen und höhere Summen in den Kommunen ankommen zu lassen. Darüber hinaus soll die Abgabe und deren Logik auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen übertragen werden.
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können an die Gemeinde fließen. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 € im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 € pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.
Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können seit 2023 Kommunen mit Betreiberfirmen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechtssichere Verträge über eine finanzielle Beteiligung schließen. Dies gilt nunmehr sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen im Gemeindegebiet. Bis zu 0,2 Cent pro kWh erzeugten Stroms können an die Gemeinde fließenzurück gegeben werden. Daraus ergeben sich bspw. Einnahmen pro Windrad von rund 20.000 €EUR im Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Flächenschaffung von Solaranlagen können die Kommunen zwischen 800 und 1000 €EUR pro Hektar und Jahr einnehmen. Der Bundesgesetzgeber kann diese Regelung nicht vorschreiben. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Das Gesetz beinhaltet daher eine Soll-Formel und keine Pflicht.
Wir rufen alle Kommunen dazu auf, das finanzielle Potenzial von BbgWindAbgG und EEG im Gemeindegebiet zu nutzen. Die Bürger*innen profitieren im Rahmen des kommunalen Haushalts von diesen Einnahmen. Gerade die Dörfer, in deren näherem Umfeld Anlagen errichtet wurden, sollten spürbar etwas davon haben.
Netzentgelte fair gestalten
Insbesondere in ländlichen Räumen wird zunehmend mehr Strom aus Wind und Sonne erzeugt. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien insgesamt auf 80 Prozent steigen. Damit grüner Strom aus den ländlichen Räumen in urbane, industrielle Zentren fließen kann, braucht es einen zügigen Netzausbau. Dabei wollen wir mehr Fairness erreichen.
Im Moment wird der Netzausbau vor allem von den wenigen Bürger*innen bezahlt, die im dünnbesiedelten Umkreis der neu errichteten Anlagen leben. Das führt dazu, dass gerade diese Menschen in Brandenburg mit jeder Kilowattstunde auch hohe Netzentgelte entrichten müssen. Sie machen bis zu 20 Prozent des Strompreises aus, der in der Folge gerade in Regionen wie bspw. der Uckermark überdurchschnittlich hoch ist. Das trägt nicht zur Akzeptanz der Energiewende bei. Das ist vor allem auch nicht gerecht.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Reform des Strommarktdesigns für eine Überarbeitung der Netzentgelte einzusetzen. Sie müssen der Verbrauchsrealität angepasst werden. Erzeugerregionen müssen entlastet werden. Die Netznutzung und die Abnahme bei überregionalen Verbrauchsstellen müssen sich in den Entgelten widerspiegeln.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Reform des Strommarktdesigns für eine Überarbeitung der Netzentgelte einzusetzen. Sie müssen der Verbrauchsrealität angepasst werden. Erzeugerregionen müssen entlastet werden. Die Netznutzung und die Abnahme bei überregionalen Verbrauchsstellen müssen sich in den Entgelten widerspiegeln.
Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, dass die Dörfer an den Gewinnen beteiligt werden, auf deren Gebiet die Windräder stehen. Bis jetzt kommen die Gelder nur den übergeordneten Gemeinden zugute.
Mit dem Antrag wollen wir eine Antwort auf die - berechtigte - Frage "Energiewende? Was haben wir davon?" geben. Und wir wollen mit Blick auf die Netzentgelte/Strommarktdesign deutlich machen, wohin die Reise gehen sollte, wenn Grüne am Ruder stehen.