In der vorgeschlagenen Formulierung würde im Extremfall jeder Eigentümer einer Fläche etwa im Naturschutzgebiet die Errichtung von Industrieobjekten zur Gewinnung sog. Erneuerrbarer Energie (der Begriff ist physikalisch gesehen Unfug) einklagen können. Dies würde zu einer Höherwertung der Klima- vor der Biodiversitätskrise führen, beides muss aber im Zusammenhang gesehen und nich gegeneinander ausgespielt werden.
Antrag: | VORRANG FÜR KLIMASCHUTZ – Ein Klimaschutzgesetz für mehr Rechts- und Planungssicherheit sowie beschleunigte Verfahren beim Ausbau erneuerbarer Energien |
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Antragsteller*in: | Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä178 zu 7. V9 |
Eingereicht: | 31.03.2023, 21:58 |