Antrag: | Demokratiefähigkeit von Brandenburger Schüler*innen stärken durch LER-Unterricht in der Oberstufe |
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Antragsteller*in: | Linda Weiß (KV Oberhavel) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.04.2023, 11:39 |
Ä97 zu 11. V6: Demokratiefähigkeit von Brandenburger Schüler*innen stärken durch LER-Unterricht in der Oberstufe
Antragstext
In Zeile 5 einfügen:
3. Um dem Lehrermangel weiterhin entgegenzutreten, soll es Studierenden mit einem Bachelor- oder Masterabschluss in den Bezugswissenschaften der im Land Brandenburg angebotenen Schulfächer ermöglicht werden, nach dem Abschluss ihres Studiums eine verkürzte Lehramtsausbildung anzuschließen. Dies gilt insbesondere für die Fächer Philosophie, Psychologie und Religionswissenschaft, da hier in den letzten Jahren keine Lehrkräfte ausgebildet wurden. Dazu muss es Studierenden möglich sein, die Ausbildungsabschnitte Fachdidaktik und Schulpraktische Studien nachzuholen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Studierende die Leistungen des bereits abgeschlossenen Bachelorstudiums in vollem Umfang für den fachlichen Teil einer Lehramtsausbildung anerkennen lassen können. Auf diesem Wege soll Studierenden, bei denen erst im Verlauf ihres Bachelorstudiums der Wunsch nach einem Lehramtsstudium erwächst, der „Quereinstieg“ in das Lehramtsstudium ermöglicht werden.
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3. Um dem Lehrermangel weiterhin entgegenzutreten, soll es Studierenden mit einem Bachelor- oder Masterabschluss in den Bezugswissenschaften der im Land Brandenburg angebotenen Schulfächer ermöglicht werden, nach dem Abschluss ihres Studiums eine verkürzte Lehramtsausbildung anzuschließen. Dies gilt insbesondere für die Fächer Philosophie, Psychologie und Religionswissenschaft, da hier in den letzten Jahren keine Lehrkräfte ausgebildet wurden. Dazu muss es Studierenden möglich sein, die Ausbildungsabschnitte Fachdidaktik und Schulpraktische Studien nachzuholen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Studierende die Leistungen des bereits abgeschlossenen Bachelorstudiums in vollem Umfang für den fachlichen Teil einer Lehramtsausbildung anerkennen lassen können. Auf diesem Wege soll Studierenden, bei denen erst im Verlauf ihres Bachelorstudiums der Wunsch nach einem Lehramtsstudium erwächst, der „Quereinstieg“ in das Lehramtsstudium ermöglicht werden.