red. Ergänzung
Antrag: | Das Land nachhaltig besser finanzieren |
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Antragsteller*in: | Christian Göritz-Vorhof (KV Märkisch-Oderland) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2023, 02:14 |
Antrag: | Das Land nachhaltig besser finanzieren |
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Antragsteller*in: | Christian Göritz-Vorhof (KV Märkisch-Oderland) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2023, 02:14 |
Brandenburg soll seine eigenen Finanzanlagen und das Landessparkassengesetz als Instrumente zur Verwirklichung der Zielstellungen aus dem Pariser Klimaabkommen und der UN Nachhaltigkeitsziele nutzen. Wir wollen die deutsche sustainable-finance-Strategie auf Landesebene umsetzen. Vorgaben ökologischer und sozialer Kriterien in die Kreditvergabe und Bereitstellung von nachhaltigen Anlageprodukten durch die Sparkassen und die Investitionsbank des Landes (ILB) sind erste Maßnahmen. Mehr Nachhaltigkeit im Treasury Geschäft der ILB bedeutet zum Beispiel auch einen nachhaltigen Kreditprozess aufzusetzen in welchem SDG Risiken berücksichtigt werden. Für einen wirksamen Klimaschutz wollen wir, dass die ILB eine Zerocarbon-Strategie (nach dem Vorbild der EIB) entwickelt, mit dem Ziel bis 2025 alle klimaschädlichen Investitionen und Finanzierungen zu eliminieren. Die besondere Bedeutung der Sparkassen bei der Finanzierung von KMUskleine und mittlere Unternehmen (KMUs) muss dazu genutzt werden, die Transformation der regionalen Wirtschaft zu begünstigen. In ihren eigenen Anlagestrategien müssen Sparkassen bis 2025 komplett fossilfrei werden und Menschenrechte berücksichtigen.
Mit nachhaltige Finanzen die Zukunft des Landes sicher stellen
Ein erfolgreiches Land braucht eine nachhaltige und damit zukunftsfähige Finanzpolitik. Unser Wohlstand lässt sich nur sichern, wenn wir die finanziellen Mittel für die notwendige wirtschaftliche Transformation bereitstellen und das Land kompatibel mit den Klima- und den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDG‘s) aufgestellt wird. Massive Investitionen sind nötig, um unsere Städte und Gemeinden, unsere Mobilität und Produktionsweisen zukunftsfähig zu machen. Nur damit werden wir alle von den Chancen nachhaltiger Entwicklung profitieren. Der Finanzpolitik kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Mit dem faktischen Zwang, nahezu alle langfristig nutzbaren staatlichen Investitionen aus den laufenden Steuereinnahmen der Gegenwart zu finanzieren, bremst die heutige Schuldenbremse auch Zukunftsinvestitionen aus. Sie behindert direkt die generationengerechte Finanzierung von öffentlichen Investitionen und bringt auch indirekt die Finanzierung von Zukunftsaufgaben unter Druck, die regulär aus laufenden Haushalten zu finanzieren sind (Bildung, Pflege und Gesundheit, Integration etc.). Wir unterstützen daher Bundesratsinitiativen zur Weiterentwicklung der Schuldenbremse: Sie soll mit einer Investitionsregel ergänzt werden. Ziel ist eine intergenerativ gerechte, auf den kontinuierlichen Vermögenserhalt und den Aufbau von staatlichem Kapital ausgerichtete Verschuldungsregel, die tatsächlich nur zusätzliche Investitionen zugunsten der Zukunftsfähigkeit ermöglicht.
Auf Landesebene sind Investitionsgesellschaften ein sinnvolles Instrument um Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel zur energetischen Sanierung der Landesimmobilien, außerhalb der Schuldenbremse finanzieren zu können. Dieses Instrument wollen wir stärker nutzen, um den Transformationsprozess zu beschleunigen.
Brandenburg soll seine eigenen Finanzanlagen und das Landessparkassengesetz als Instrumente zur Verwirklichung der Zielstellungen aus dem Pariser Klimaabkommen und der UN Nachhaltigkeitsziele nutzen. Wir wollen die deutsche sustainable-finance-Strategie auf Landesebene umsetzen. Vorgaben ökologischer und sozialer Kriterien in die Kreditvergabe und Bereitstellung von nachhaltigen Anlageprodukten durch die Sparkassen und die Investitionsbank des Landes (ILB) sind erste Maßnahmen. Mehr Nachhaltigkeit im Treasury Geschäft der ILB bedeutet zum Beispiel auch einen nachhaltigen Kreditprozess aufzusetzen in welchem SDG Risiken berücksichtigt werden. Für einen wirksamen Klimaschutz wollen wir, dass die ILB eine Zerocarbon-Strategie (nach dem Vorbild der EIB) entwickelt, mit dem Ziel bis 2025 alle klimaschädlichen Investitionen und Finanzierungen zu eliminieren. Die besondere Bedeutung der Sparkassen bei der Finanzierung von KMUskleine und mittlere Unternehmen (KMUs) muss dazu genutzt werden, die Transformation der regionalen
Wirtschaft zu begünstigen. In ihren eigenen Anlagestrategien müssen Sparkassen bis 2025 komplett fossilfrei werden und Menschenrechte berücksichtigen.
Das Land Brandenburg ist an zahlreichen privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligt, z.B. der FBB GmbH mit dem BER. Wir wollen Beteiligungs- und Unternehmenskontrolle im Sinne von Nachhaltigkeit und einer ökologisch-sozialen Transformation als Grüne Wirtschaftspolitik aktiv wahrnehmen. Das Land Brandenburg, inklusive aller öffentlich-rechtlicher Einheiten muss vorangehen und seine Gestaltungsrechte aktiv nutzen, damit alle Beteiligungsunternehmen einen Transformationsprozess im Einklang mit den Pariser Klimazielen und SDGs einleiten, beschleunigen und offenlegen. Es muss die Bereitschaft bestehen, sich perspektivisch aus Unternehmen zurückziehen, deren Geschäftsmodell auf der Zerstörung von Ökosystemen oder der Verletzung von Menschenrechten aufbaut.
Brandenburgs Kommunen gerechter finanzieren
Brandenburgs Kommunen erbringen täglich enorme Leistungen für die Dinge, die das Leben der Menschen vor Ort lebenswert machen: gute Kitas und Schulen, sauberes Trinkwasser, Müllbeseitigung, Sportanlagen, Gesundheitsversorgung, die Gemeindebücherei, schnelles Internet, der Bus vom Dorf in die nächste Stadt und vieles mehr. All das sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die unsere Städte, Gemeinden, Dörfer und Landkreise auch in Zukunft zuverlässig erbringen sollen. Darüber hinaus werden sie durch Digitalisierung, Klimawandel und die demografische Entwicklung zusätzlich gefordert. Die Kommunen brauchen daher dauerhaft mehr Spielraum bei Investitionen und höhere Zuweisungen für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen. Während viele Kommunen in direktem Umfeld Berlins gute bis sehr gute Einnahmen haben müssen Städte und Gemeinden in den ländlichen Randregionen Brandenburgs nicht selten jeden EUR zweimal umdrehen. Diese Spaltung wird sich auf Grund der demografischen Entwicklung
zukünftig eher noch verstärken. Die Regeln, nach welchen die Steuereinnahmen im Land auf die Kommunen verteilt werden, müssen daher geändert werden. Wir wollen, dass diese Einkommensschere sich wieder schließt. Die jetzt beschlossene Schlüsselzuweisung-Plus hilft hier nur begrenzt. Sie ist der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Kommunen, mit einem hohen Anteil einnahmeschwacher Bevölkerung, sollen stattdessen höhere Schlüsselzuweisungen bekommen. Wir wollen das Finanzausgleichsgesetz (FAG) entsprechend ändern und die Bedarfe der Städte und Gemeinden künftig besser berücksichtigen. Auch ein Flächenfaktor für eher dünn besiedelte Gebiete kann hier zu einer gerechteren Verteilung beitragen.
Die investiven Schlüsselzuweisungen des Landes sollten auch zur Tilgung von Investitionskrediten herangezogen werden können. Um größere Investitionen wie Kita- und Schulneubau zu finanzieren, bedarf es einer höheren Tilgungsleistung, die finanzschwache Kommunen aus dem regulären Haushalt oft nicht leisten können. Wir wollen daher ermöglichen den Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit Hilfe investiver Schlüsselzuweisungen zu ergänzen.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir die kommunale Selbstverwaltung wieder mit Inhalt füllen, die nötigen Finanzmittel für freiwillige Leistungen sicherstellen und damit die Kommunen als Basis unseres föderalen Staates stärken.
red. Ergänzung