Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | 48. Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 29.04.2023 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Lebenswerte Innenstädte und bezahlbaren Mieten sichern
Beschlusstext
Energetische Sanierung bei historischen Wohngebäuden in Stadt- und Dorfkernen zulassen
Es ist seit Jahren in Brandenburg zu beobachten:
Die historischen Innenstädte verlieren durch Leerstand zunehmend an Attraktivität, wohingegen am Stadt- und Dorfrand neue Gebäude und Siedlungen entstehen.
Die unsanierten Altbauten der Denkmalbereiche der Stadtkerne schrecken aufgrund hoher Energiekosten mittlerweile viele Menschen ab.
Abhilfe kann das gerade in der Diskussion stehende Brandenburger Denkmalschutzgesetz liefern. Dort wird aus dem „überragenden öffentlichen Interesse“ für den Solarzubau gerade vorgeschlagen, zumindest Solaranlagen auf der nicht einsehbaren Gebäuderückseite zuzulassen. Diese Solaranlagen können gemeinsam mit Wärmepumpen aber nur einen geringen Beitrag zur Senkung den Energiekosten leisten.
Wir werden daher prüfen, ob die Dämmung von Gebäudefassaden unter Denkmalschutz in Teilen zugelassen werden kann.
Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten besonders an, wobei die Dämmung immer mit vorgefertigten Elementen jeweils ohne Beschädigungen der Bausubstanz (Schrauben) und reversibel (abnehmbar) erfolgen soll.
1) Dämmung der Gebäuderückseiten und der -seitenflächen in den schmalen Durchgängen zwischen den Gebäuden
2) Dämmung der Vorderseite, beispielsweise mit besonders wertvollen künstlerischen Fassadenelementen. So können Fassaden in Brandenburg die Innenstädte attraktiver gestalten. Diese Fassaden können dann wiederum aufgrund ihrer künstlerischen Qualität und ihrer Innovationen unter Denkmalschutz gestellt werden.